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Anspruch auf Ersatz mit Rechnung, die nicht auf den eigenen Namen ausgestellt ist?

Frage von Igor1984 Igor1984

Guten Tag zusammen,

Ich habe über Ebay eine "gebrauchte" Grafikkarte ersteigert, die nun aber vermehrt Probleme macht und daher möchte ich sie beim Händler (hardwarversand) einschicken und, sofern sie kaputt ist, um Ersatz bitten (ist nun 4 Monate alt). Könnte es nun Probleme geben, wenn die Rechnung nicht auf meinen Namen ausgestellt ist? Bei hardwareversand bekomme ich immer generierte Emails, die nicht auf die Problematik eingehen und eine normale Retour empfehlen.

(Das Katenmodell hat öfter Probleme, das will ich dem Vorbesitzer nicht ankreiden und auch nicht unterstellen)

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Antworten (1)

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    Antwort von Anaxabia Anaxabia

    Theoretisch kann man sich eine Abtretungserklärung des Käufers schreiben lassen, dass die Rechte der Garantie an Dich, den Käufer übergehen. Schließen einige Hersteller aber in der Garantieerkärung aus (sehr selten, eher bei Autos gebräuchlich). Gewährleistung hast Du mit der Rechnung aber auf jeden Fall.

    Hardwareversand anschreiben, anrufen und sicherheitshalber auf der beigelegten Rechnung die Ursprungsadresse der eigentlichen Käufers dick durchstreichen.

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