und dieses Pferd gerade unter meiner Aufsicht stand. Der Eigentümer hat es mir überlassen, während er im Urlaub war. Das Pferd hat sich angestoßen und sich eine schlimme Platzwunde zugezogen. Muss ich nun aufkommen für die Arztkosten?
Antworten (3)
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2Antwort von
sweetymosweetymo
Der Anspruch auf Ersatz der Heilbehandlungskosten ist gegeben, wenn dich ein Verschulden trifft, sprich dass du die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hast. Das kommt dann darauf an, inwiefern das Pferd sich bei Anwendung der notwendigen Maßnahmen auch verletzt hätte oder nicht.
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2Antwort von
andreas48andreas48
er sollte doch eine Versicherung aben.....da würde ich mal nachhaken..aber selbst wenn nicht, muss er dir grobe Verletzung deiner Aufsichtspflicht nachweisen..
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