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Anspruch auf Ersatz der Arztkosten, wenn Pferd verletzt wurde?

Frage von isner isner

und dieses Pferd gerade unter meiner Aufsicht stand. Der Eigentümer hat es mir überlassen, während er im Urlaub war. Das Pferd hat sich angestoßen und sich eine schlimme Platzwunde zugezogen. Muss ich nun aufkommen für die Arztkosten?

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Antworten (3)

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    Antwort von sweetymo sweetymo

    Der Anspruch auf Ersatz der Heilbehandlungskosten ist gegeben, wenn dich ein Verschulden trifft, sprich dass du die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hast. Das kommt dann darauf an, inwiefern das Pferd sich bei Anwendung der notwendigen Maßnahmen auch verletzt hätte oder nicht.

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    Antwort von andreas48 andreas48

    er sollte doch eine Versicherung aben.....da würde ich mal nachhaken..aber selbst wenn nicht, muss er dir grobe Verletzung deiner Aufsichtspflicht nachweisen..

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    Antwort von schlapper schlapper

    glaub ich nicht... du konntest ja nix dafür

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