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Anspruch auf Entschädigung wegen Verspätung der Bahn, wie ist die aktuelle Rechtsprechung?

gefragt von freeriding am 26.06.2009 um 21:00 Uhr

Dieses Jahr ist eine neue gesetzliche Regelung verabschiedet worden, welche bestimmt, nach welchen Kriterien Bahnreisende und Pendler bei Verspätungen der Bahn entschädigt werden. Kann jemand kurz erläutern, in welchen Fällen man nun einen Anspruch auf Entschädigung besitzt und wonach sich dieses richtet?


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 26. Juni 2009 21:02
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Nach jahrelangem Ringen gibt auch der Bundesrat grünes Licht: Bahnkunden erhalten ab dem Sommer mehr Rechte und eine höhere Entschädigung bei Verspätungen und Zugausfällen. [vergrößern] [vergrößern] [vergrößern] AP Die EU-Regelungen bei Zugverspätungen treten ab Sommer in Kraft Bislang gab es nur eine Selbstverpflichtung etwa der Deutschen Bahn, die zudem ausschließlich Gutscheine ausgab. Im Juli kann die neu Regelung dann in der Sommer-Reisesaison greifen und würde damit ein halbes Jahr eher in Kraft treten als geplante vergleichbare EU-Bestimmungen:

Bei Verspätungen von mehr als einer Stunde erhalten Reisende künftig ein Viertel des Fahrpreises erstattet. Das Geld können sie in bar verlangen. Die DB hatte bisher nur 20 Prozent in Form von Gutscheinen bewilligt. Sind Züge mehr als zwei Stunden unpünktlich, wird die Hälfte des Preises ersetzt. Entscheidend ist dabei, wann der Bahnfahrer an seinem Reiseziel ankommt. Die Entschädigung gilt also sowohl für den Nahverkehr als auch für den Fall, dass der Reisende einen Anschlusszug wegen einer kleinen Verspätung verpasst. ZUM THEMA Verspätungen: Mehr Rechte für Bahnfahrer Schiffs- und Busreisen: Mehr Rechte bei Verspätungen Flugverspätungen: Wenn der Flieger nicht abhebt Zeichnet sich eine Verspätung von über einer Stunde ab, kann der Kunde auch ganz auf die Reise verzichten und sich den vollen Preis erstatten lassen. Nach Mitternacht kann er auf eine Hotelübernachtung bestehen. Beträge unter vier Euro als Erstattung müssen dagegen nicht ausgezahlt werden. http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/bahn/zugverspaetungen-bundesrat-billigt-entschaedigungaid399442.html


anonym
beantwortet von mariasisa am 26. Juni 2009 21:01
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Grundsätzlich wird bei der Regelung zwischen Fern- und Nahverkehr unterschieden. Demnach erhalten beim Fernverkehr solche Fahrgäste einen Anspruch auf Entschädigung, die: ab. 60 Minuten warten (> 25 % Prozent des Ticketpreises), ab. 120 Minuten warten (> 50 % des Ticketpreises). Beim Nahverkehr gelten diverse Verspätungsregeln bereits nach 20 Minuten. Wichtigste Änderung ist übrigens, dass der Umfang der Erstattung sich nicht mehr nach der Pünktlichkeit der einzelnen Züge richtet, sondern die tatsächliche Verspätung am Zielort maßgeblich ist.



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