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Anspruch auf Elternzeit für eheähnliche beziehung

Frage von siggilanghaar siggilanghaar

ich habe folgende Frage, ich bin seit 2 Jahren in einer Firma beschäftigt, der Mehrverdienst wird vom Sozialamt einbehalten. Nun ist meine Lebensgefährtin schwanger und bekommt im März 2012 unser Kind. Kann ich Erziehungszeiten beantragen, obwohl meine Freundin nicht arbeitet und vorher nur kurzfristig beschäftigt war ? und muss mich meine Firma,falls ich Anspruch habe, wieder einstellen. Vielen Dank

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