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Anspruch auf Einsicht in Rechnung?

gefragt von scrumbel am 21.01.2009 um 20:00 Uhr

auch wenn sich herausstellt, dass mitr der Rechnung alles in Ordnung ist? Es wurde vom Mechaniker die Einsicht in die Rechnung verweigert und nur der Betrag genannt.


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Eddy21
beantwortet von Eddy21 am 21. Januar 2009 20:02
1x
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Eine Forderung muss begründet sein, vor allem muss die MwSt.ausgewiesen sein ! Ohne richtige Rechnung kein Geld !

Kommentar von cldl2008 am 21. Januar 2009 20:04

So ist es: keine Rechnung - kein Geld.


gamasche
beantwortet von gamasche am 21. Januar 2009 20:03
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Einsicht in welche Rechnung? Etwa in die seines Lieferanten? Das muss er nicht zeigen, freie Marktwirtschaft!


anonym
beantwortet von darel am 21. Januar 2009 20:06
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Auf jeden Fall steht dir eine Rechnung zu. Das ist der Beweis für die Leistung, dier erbracht wurde. Sie ist Begründung für die Zahlungsforderung.


gamasche
beantwortet von gamasche am 21. Januar 2009 20:10
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Offenbar hat Dir der Mechaniker etwas repariert, Dir aber keine ordnungsgemäße Rechnung ausgehändigt. Das muss er, mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, schriftlich.


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