auch wenn sich herausstellt, dass mitr der Rechnung alles in Ordnung ist? Es wurde vom Mechaniker die Einsicht in die Rechnung verweigert und nur der Betrag genannt.

Eine Forderung muss begründet sein, vor allem muss die MwSt.ausgewiesen sein ! Ohne richtige Rechnung kein Geld !

Einsicht in welche Rechnung? Etwa in die seines Lieferanten? Das muss er nicht zeigen, freie Marktwirtschaft!
Auf jeden Fall steht dir eine Rechnung zu. Das ist der Beweis für die Leistung, dier erbracht wurde. Sie ist Begründung für die Zahlungsforderung.

Offenbar hat Dir der Mechaniker etwas repariert, Dir aber keine ordnungsgemäße Rechnung ausgehändigt. Das muss er, mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, schriftlich.
So ist es: keine Rechnung - kein Geld.