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Anspruch auf Einlagen für die Füsse bei gesetzlichen Krankenkassen?

gefragt von ocono am 08.04.2009 um 19:08 Uhr

Hat man wirklich nur einmal im Jahr einen Anspruch auf neue Einlagen? Das wollte die TKK weismachen. Wo schaut man nach ob das stimmt?


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WEISTDUS
beantwortet von WEISTDUS am 8. April 2009 19:09
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Im Leistungskatalog der TKK.


Volker13
beantwortet von Volker13 am 8. April 2009 19:09
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In der satzung kannst Du das nachlesen...


Poschmann
beantwortet von Poschmann am 8. April 2009 19:10
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Soviel ich weiß, bekommt man alle halbe Jahre neue Einlagen verschrieben. Frag doch den orthopädischen Schumacher, der diese anfertigt. Der weiß das ganz sicher.


vollimleben
beantwortet von vollimleben am 8. April 2009 19:10
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Das ist auch bei anderen Kassen so.


buebue
beantwortet von buebue am 8. April 2009 19:12
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Fuß-Magazin – FUSSCENTER Im neuen Fenster öffnen Bei Fußfehlstellungen die Einlagen vom Fachmann anpassen lassen und regelmäßig Fußgymnastik machen«, .... 06.06.2007 | 09:30 | TK Techniker Krankenkasse ...

http://fusscenter.de/wiki/Fu%C3%9F-Magazin


herlich
beantwortet von herlich am 8. April 2009 19:13
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Hilfsmittel Hilfsmittel machen es Ihnen leichter, mit einer Behinderung oder den Folgen einer Krankheit zu leben. Zu den Hilfsmitteln zählen unter anderem auch Hörgeräte, Kompressionsstrümpfe, orthopädische Schuhe, Inhalationsgeräte und Rollstühle. Die IKK übernimmt die Kosten bis zu den vorgeschriebenen Höchstgrenzen. Wie viel das bei den einzelnen Hilfsmitteln ist, darüber geben Ihnen die Mitarbeiter in Ihrer IKK gerne Auskunft. Fragen Sie nach und lassen Sie sich beraten! Sie zahlen je Hilfsmittel 10 Prozent dazu, mindestens 5 und höchstens 10 Euro - ausgenommen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln zum Beispiel Inkontinenzhilfen beträgt die Zuzahlung 10 Prozent im Monat, aber maximal 10 Euro. Diese Zuzahlungen werden auf die Höchstgrenze der Zuzahlungen im Kalenderjahr angerechnet.

Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen darf die IKK seit 1.1.2004 nur noch bei Jugendlichen bis 18 Jahre und bei schwer Sehbehinderten bezuschussen. Kopiert: http://www.ikk-sachsen.de/347.html


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