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Anspruch auf einen Teil des Weihnachtsgeldes bei Beschäftigung von Januar bis Juli?

Frage von TobiasT TobiasT

Meine ehemalige Firma zahlt auch heuer wieder ein 13. Monatsgehalt. Ich habe die Firma im Guten zum 31.7. nach mehreren Jahren verlassen. Ich weiß nicht, ob ich sozusagen freiwillig das Weihnachtsgeld noch überwiesen kriege, bisher ist nichts auf dem Konto. Wenn nein, habe ich einen Anspruch drauf?

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Antworten (4)

  • 3
    Antwort von HerrLich HerrLich
    1. Monatsgehalt und Weihnachtsgeld sind zwei unterschiedliche Dinge. Falls ein 13. MG vertraglich vereinbart ist, so hast Du bereits im Juli (bei Ausscheiden) darauf Anspruch gehabt. Nach Ausscheiden im Juli ein "freiwilliges" Weihnachtsgeld im Dezember zu beanspruchen, entbehrt jeder Grundlage.
    Kommentar von HerrLich HerrLichHerrLich

    im Juli natürlich anteilig.

  • 1
    Antwort von Niklaus Niklaus

    Da wirst du nichts bekommen.

  • 1
    Antwort von Zakalwe Zakalwe

    Wie Indy72 schon schrieb kommt das auf den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag an. In der Regel dürfte aber kein Anspruch darauf bestehen.

    Ich hätte sogar beinahe mal das Weihnachtsgeld zurückzahlen müssen, obwohl ich auf den 31.3. des Folgejahres gekündigt hatte. War damals im öffentlichen Dienst am Max-Planck-Institut. Das Weihnachtsgeld ist also in gewisser Weise auch eine Vorauszahlung auf noch zu leistende Dienste.

  • 1
    Antwort von Indy72 Indy72

    kostet nicht viel. Wenn der ex-Arbeitgeber das freiwillig macht, dann wäre es echt beneidenswert! Fragen An sich ist die Frage der Mehrgehälter, Weihnachts- oder Urlaubsgeld im Arbeitsvertrag und den Tarifverträgen geregelt. Meistens gilt da eine Stichtagsregelung.

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