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Anspruch auf einen Krippen Ganztagsplatz

Frage von kirschi2 kirschi2

hallo,

ich bräuchte mal wieder eure Hilfe.

Ich gehe Vollzeit arbeiten, der Vater meines Sohnes geht befristet bis Ende des Jahres arbeiten. In der Krippe hat man mir jetzt gesagt, dass wenn der Arbeitsvertrages meines Freundes ausläuft, haben wir nur noch einen Anspruch auf einen Halbtagsplatz. Stimmt das? Wir wohnen nicht zusammen und sind auch nicht verheiratet.

Ich hoffe es kann mir einer helfen.

Vielen Dank im Voraus.

Gruss Kristin

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Antworten (4)

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    Antwort von kirschi2 kirschi2

    danke für die schnellen antworten.

    der arbeitsvertrag sollte eigentlich jetzt schon zum anfang des monats auslaufen wurde dann aber verlängert. da ich das aber nicht in der krippe angegeben hatte, habe ich heute den anruf bekommen, dass unser ganztagsplatz auf einen halbtagsplatz geändert wurde.

    das sorgerecht habe nur ich.

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    Antwort von stef1601 stef1601

    ja? Ne, ich arbeite garnicht und mein Sohn einen Ganztagsplatz! Wieso sollten sie das machen? Ich würde beim Träger mal genau nachfragen. Muss man denen überhaupt nachher sagen wenn man arbeitslos wird? Wieso das denn?

    Kommentar von jumba jumbajumba

    weil der staat bei arbeitslosen den platz bezahlt u. diese haben einen sehr geringen bedarf zw. 3-4 stunden. wenn sich bei dir noch nix geändert hast dann haste bis jetzt glück gehabt.

    Kommentar von jumba jumbajumba

    weil der staat bei arbeitslosen den platz bezahlt u. diese haben einen sehr geringen bedarf zw. 3-4 stunden. wenn sich bei dir noch nix geändert hast dann haste bis jetzt glück gehabt.

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    Antwort von Tessa13 Tessa13

    wenn du Vollzeit arbeitest,und nur darum geht es,dann kann man dit keinen Ganztagsplatz verwehren,bist doch Alleinerziehend und berufstätig!!

    Kommentar von stef1601 stef1601stef1601

    Wer sagt denn das sie alleinerziehend ist? Nur weil sie nicht verheiratet sind?

    Kommentar von Tessa13 Tessa13Tessa13

    na vor dem Gesetz ist sie es,was zählt denn ein Freund,garnichts,kommen und gehen...manchmal.

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    Antwort von chicaBlue chicaBlue

    Dann bist du doch alleinerziehend. Dann steht dir ein Ganztagsplatz zu

    Kommentar von stef1601 stef1601stef1601

    Wieso ist sie alleinerziehend? Weil sie nicht verheiratet sind? Sie hat davon nix gesagt.

    Kommentar von chicaBlue chicaBluechicaBlue

    Sie leben nicht zusammen

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