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Anspruch auf Bildungsgutschein? zum 2. Mal

Frage von heikenrw heikenrw

Ich habe letztes Jahr eine Ausbildung zur Altenpflegehelferin begonnen, die werde ich dieses Jahr im Mai abschließen, diese Ausbildung wurde mit einem Bildungsguscthein gefördert..  Danach möchte ich gerne die 3jährige Ausbildung zum Altenpfleger machen, habe bis jetzt leider keinen Ausbildungsplatz gefunden.

Mehrfach wurde mir von den Arbeitgebern und auch von Bildungsträgern signalisiert, ich solle doch einen Bildungsgutschein beantragen. Habe ich schriftlich gemacht, der wurde aber telefonisch mit der Begründung "eine doppelte Förderung sei nicht nöglich" abgelehnt.

Hat jemand einen Tipp wie ich doch noch an einen Bildungsguschein komme, falls ich bis Herbst immer noch keinen Ausbildungsplatz gefunden habe?

Ich komme übrigens aus NRW, Gelsenkirchen - falls das eine Rolle spielen sollte.

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Antworten (2)

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    Antwort von fruchtgummi fruchtgummi

    Hier ist der Bildungsgutschein gesetzlich geregelt:

     

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/77.html

     

    Sozialgesetzbuch III §77

    Wirst du denn nach der Ausbildung die du jetzt machst vom Arbeitgeber übernommen oderwirst du arbeitslos?

    Kommentar von heikenrw heikenrw

    Übernommen werde ich nicht, Altenpflegehelfern ist ja eine schulische Ausbildung- Ich bewerbe mich parallel natürlich auch.

    Jobs für Helferin sind relativ leicht zu finden aber: meistens nur Teilzeit und natürlich als "Helferjob" relativ schlecht bezahlt. Davon kann man als Alleinstehender kaum leben.

    Mein Wunsch wäre es ja, nach der Ausbildung zur Altenpflegehelferin einen Job zu finden um die Zeit bis zur Ausbildung für die 3jährige Ausbildung am 01.10.2011 zu überbrücken  oder eben doch noch einen Ausbildungsplatz zu ergattern.

    Bestenfalls wäre ich dann wohl arbeitssuchend ohne Anspruch auf ALG.

    Kommentar von fruchtgummi fruchtgummifruchtgummi

    Ich würde an deiner Stelle nochmal den Anspruch auf einen Bildungsgutschein überprüfen lassen. Ruf einfach nochmal an, du wirst mit sicherheit bei einem anderen Mitarbeiter landen. Leider kann ich dir nämlich keine hundertprozentig richtige Antwort auf deine Frage geben. Und wenn du dich nicht richtig beraten fühlst, kannst du ganz höflich nach dem Vorgesetzten fragen.

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    Antwort von Tobi15081991 Tobi15081991

    Hallo Heike,

     

    du kannst den Bildungsgutschein nur einmal in einem Jahr erhalten, dieser Bildungsgutschein bezahlt die  hälfte deines Kurses, bis zu einem maximal Betrag von 500 €. Es besteht aber die Möglichkeit, dass das Arbeitsamt für die Gebühren auf kommt und zwar mit dem AZWV. 

    http://www.azwv.de/

    auf dieser Seite kannst du dich genauer darüber Informieren, ob du die Voraussetzungen für      die Kostenübernahme in Frage kommst. 

     

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