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Anspruch auf bezahlte/ unbezahlte Freistellung (Arbeit; Kind, Krankheit)

Frage von MiaPia MiaPia

Hallo zusammen,

ich brauche und bitte euch um Hilfe. Ich arbeite seit 1 1/2 Jahren bei meinem Chef, in meinem Arbeitsvertrag habe ich folgendes unterschrieben:

Besondere Vereinbarung:

Ein Entgeltfortzahlungsanspruch gegen (mein Chef) in den Fällen der Freistellung nach § 45 SGB V (Beaufsichtigung und Betreuung des erkrankten Kindes unter 12 Jahren) wird ausgeschlossen.

Kann er die Freistellung an sich dadurch ausschließen? Muss er mich unbezahlt freistellen? Kann er verlangen, die Arbeitszeit nachzuarbeiten? (keine Gleitzeit)..

Der 616 BGB steht über dem 45 SGB V oder? Danach hätte ich doch sowieso den Anspruch auf bezahlte Freistellung im Krankheitsfall der Kinder. Zwar nicht soviele Tage, aber immerhin! Muss der 616 im Vertrag festgehalten sein oder ist seine Wirkung immer gültig?

Durch Unterbringung meines kranken Kindes kam ich 1/2 Stunde zu spät zur Arbeit. Er forderte mich zur Nacharbeit auf, da mir das nicht möglich war, hat mir 5,00 EUR für diese halbe Stunde abgezogen. Rein rechnerischer Br.Lohn lt Vertrag 7,50 Eur/ Std. Ist das ok? Darf er das überhaupt?

Ich bitte euch um viele Antworten die mir weiterhelfen könnten. danke ;)

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Antworten (2)

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    Antwort von AlexaAhmad AlexaAhmad

    Guten Morgen,

    diese Klausel ist für Arbeitgeber vollkommen üblich. Somit wollen sie sicherstellen, dass die Krankenkasse die Kosten ersetzen muss. So komisch es sich anhört, das ist auch gut für Dich, so brauchst du für die Krankenkasse keine extra Bestätigung mehr.

    Meist fragen die Krankenkassen nach einer Bestätigung, dass der Arbeitgeber nicht zahlt, bevor sie den Antrag bearbeiten. Also einfach für Dich, wenn es so klar im Arbeitsvertrag steht.

    Die Bescheinigung vom Arzt gibst Du beim Arbeitsgeber ab, der rechnet dann mit der Krankenkasse ab, d.h. erkürzt deinen Lohn :-)

    Den Ausfall zahlt dann die Krankenkasse. Diese kann Dich auch beraten, wie exakt die Abrechnung erfolgt :-)

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    Antwort von Katja1976 Katja1976

    er wird dir für diesen Zeitraum kein Gehalt auszahlen, weil du das bei der KK bekommst, nacharbeiten musst du nicht

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