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anspruch auf beute?

Frage von MeskalisRevenge MeskalisRevenge

wenn man für einen bankraub 10 jahre bekommt, und die beute gut versteckt, was passiert mit der kohle wenn sie wieder auftaucht? hat dann noch iwer ein anspruch darauf, oder kann der verbrecher es dann behalten?

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Antworten (12)

  • 3
    Antwort von ahuahuahu ahuahuahu

    Du kannst kein Eigentum an gestohlenen Dingen erlangen.... egal, ob Du dafür gesessen hast oder nicht, es WAR ja nicht deins, und es wird NIE deins sein...!

  • 1
    Antwort von laurel laurel

    Bei hohen Werten werden die Verdächtigen manchmal noch nach der Haftentlassung beschattet.

    Wenn es sich um erbeutetes Geld handelt und ein registrierter Schein davon kommt in Umlauf, erfährt die Polizei davon.

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    Antwort von eraz09 eraz09

    natürlich muss das zurückgegeben werden das verjährt nicht ^^

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    Antwort von diemeggie diemeggie

    'beute' gehört immer dem besitzer, dem sie entwendet wurde.

    Kommentar von ahuahuahu ahuahuahuahuahuahu

    Beute gehört immer dem ERBEUTER.. - bis ein neuer Beuter kommt... GUCKEN HIRR: http://de.wikipedia.org/wiki/Winchester_%2773

    Kommentar von diemeggie diemeggiediemeggie

    aaaach...du hast das (hoffentlich) schon verstanden :)

    Kommentar von MeskalisRevenge MeskalisRevenge

    besste antwort DH

  • 1
    Antwort von auchmama auchmama

    Das würde man dann Diebstahl-Insolvenz nennen oder was

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Das geht an den Beklauten zurück! Also auch nach 10 Jahren: Vorsicht ist geboten!

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    Antwort von Stephan73 Stephan73

    Wenn keiner dahinter kommt?? Für gewöhnlich gehört das aber der Bank. Und die werden Headhunter einsetzen. Die können gerade in dieser Zeit jeden Cent gebrauch, damit sie sich wieder mit neuen Immobilien eindecken können.

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    Antwort von Simpzon Simpzon

    Rückgewinnungshilfe. Sollte das Geld tatsächlich wieder auftauchen, kommt es dem Geschädigten (in diesem Fall der Bank) zugute.

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    Antwort von Kadifant Kadifant

    der darf es nicht behalten,es gehört ihm doch nicht auch wenn er abgesessen hat,das hat ja mit der Beute nichts zu tun.Geht an den Beraubten zurück.Oder wie würdest du das finden aus Sicht des Beraubten?!Pech für den Verbrecher!

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    Antwort von TwinkleThing TwinkleThing

    der/die besitzer dürfen es wieder haben

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    Antwort von sLice93 sLice93

    xDD Wovon träumst du Nachts ?

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    Antwort von MaCy95 MaCy95

    Wenn man schlau ist,dann ist es ja das gute,dass die Kohle so lange nicht rauskommt,bis man selber wieder draußen ist und dann behält man das

    Kommentar von MaCy95 MaCy95MaCy95

    Und man gibt es nicht ab,denn es wär ja blöd etwas zu klauen,10 Jahre im Knast zu sitzen,um es dann wieder zurückzugeben;D

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