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Anspruch auf Betriebsrente meines geschiedenen Mannes?

Frage von flower47 flower47

Hallo, es wäre schön, wenn mir jemand dazu eine Antwort geben könnte. Ich bin seit 2007 geschieden. Damals wurden die Rentenanwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen. Leider noch nicht die Betriebsrente meines Mannes. Er hat während unserer 30-jährigen Ehe in einer Firma gearbeitet, die eine Betriebsrente gewährt. Habe ich einen Anspruch auf einen Teil dieser Betriebsrente und wenn ja, wie viel Prozent? Nach dem neuesten Gesetz wird dieses wohl jetzt gleich bei der Scheidung geregelt... Vielen Dank für eventuelle Antworten.

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Antworten (8)

  • 1
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von JoScho JoScho

    Geh doch einfach mal zu dieser Rentenstelle, di geben Dir auskunft. Die sind die Fachleute und haben auch mit Betriebsrenten zu tun.Dann ist das auch amtlich.

    Kommentar von flower47 flower47

    Danke, das werde ich tun.

  • 2
    Antwort von RainerRoland RainerRoland

    Dir steht über den Versorgungsausgleich eine Beteiligung zu. Wie das aufgeteilt bzw. berechnet wird, ist mir nicht bekannt.

    Kommentar von Scaver ScaverScaver

    Richtig. Da fragt man am besten mal beim Anwalt nach.

    Kommentar von Clarrisa Clarrisa

    Hallo flower, ja dir steht anteilmäßig Betriebrente zu:! Genau für die Zeit der Ehe: wenn ihr z.b. 20 Jahre verheiratet war, dann werden die zwanig Jahre durch die Monate geteilt und zwar vom Tage der Eheschließung bis zum Tag der Trennung (aufgepasst es zählt immer der Tag der Trennung nicht der Scheidung und für diese Zeit gibt es genau die Hälfe der Betriebsrente und das hat nichts mit dem wie einige hier schreiben "Versorungsausgleich zu tun! Mein Anwalt hat dies auch für mich durchgesetzt. Also nur Mut und ran an das Geld!. Viel Erfolg. Clarrisa

  • 2
    Antwort von hanco hanco

    Warum solltest Du ein Recht haben auf die Rente, die er sich erarbeitet hat?

    Kommentar von Scaver ScaverScaver

    Hat sie. Wenn man verheiratet ist gehört einem alles 50/50, egal wer was wie herangeschafft hat. Das zählt auch für die Rente.

    Grund: Früher ist der Mann arbeiten gegangen und die Frau bliebt zu Hause. Die Frau bekam also keine Rente, da sie ja nicht gearbeitet hat. Daher wurde für die Scheidung die Teilung der Rente eingeführt, damit diese Frauen im Falle einer Scheidung nicht leer ausgehen, da sie ja wegen dem Mann nicht arbeiten gegangen sind.

    Heute mag das vielleicht etwas überholt sein (auch nicht immer), aber das Gesetz besteht immer noch. Es wird immer nur mal wieder etwas abgewandelt.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Hat sie. Wenn man verheiratet ist gehört einem alles 50/50, egal wer was wie herangeschafft hat. Das zählt auch für die Rente.

    Falsch. Die in der Ehezeit von beiden erbrachten Versorgungsleistungen werden verglichen und über die Differenz ein Ausgleich hergestellt. Sie bekommt demnach keinesfalls die Hälfte der von ihrem Mann in 35 Jahren erzielten Betriebsrentenanwartschaft ihres Mannes :-O

    Die Annahame der erwerbslosen Ehefrau ohne eigenen Rentenansprüche aus Ausbildungszeit, vorehelicher Berufstätigkeit, Kindererziehungszeit usw. ist nun etwas überholt :-O

    Kommentar von flower47 flower47

    Vielen Dank für die vielen Ausführungen, nun bin ich doch ein bisschen gescheiter ;-)

  • 1
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Falls Ihr in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hattet - hattest Du leider nicht angegeben - dann wäre es möglich gewesen, hier einen Teilanspruch im Rahmen der Scheidung auf Dich zu übertragen.

    Abhängig wäre das aber auch davon gewesen, ob Dein Mann den Beitrag für diese Betriebsrenten ganz oder teilweise selbst aufgebracht oder ob der Betrieb ihn allein gezahlt hatte.

    Nur ist die Scheidung ja schon etwas her und inzwischen längst "rechtskräftig", sodass ich nicht erkennen kann, mit welcher Begründung Du sie jetzt noch erfolgreich anfechten könntest.

    Kommentar von flower47 flower47

    Vielen Dank für deine Antwort! Ja, wir haben in einr Zugewinngemeinschaft gelebt und leider sind nur die gesetzlichen Rentenansprüche vom Gericht gegeneinander aufgerechnet worden.

  • 1
    RatgeberHelden Antwort von imager761 imager761

    Leider noch nicht die Betriebsrente meines Mannes.

    Das bist du dir sicher? Wenn die BR bekannt war, warum wurde kein Ausgleich, der durchaus auch im Rahmen der Hausratteilung oder beim Zugewinn einbezogen werden konnte, vorgenommen?

    Habe ich einen Anspruch auf einen Teil dieser Betriebsrente und wenn ja, wie viel Prozent?

    Die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche wären zusätzlich beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen und gegen deine eigene gesamte Altersversorgung aufzurechnen. Deren Differenz ergibt den Ausgleichsanspruch.

    G imager761

    Kommentar von flower47 flower47

    Danke für die Antwort. Ja ich bin sicher, dass die Betriebsrente noch nicht eingerechnet wurde. Das war 2007 noch nicht so geregelt, jetzt ist das wohl anders...

  • 1
    Antwort von kevin1905 kevin1905

    Standardmäßig ist eine Ehe eine sog. Zugewinngemeinschaft. In dem Fall würde beim Versorgungsausgleich die Anwartschaften auf Betriebsrente, welche dein Mann während eurer Ehe angesammelt hat hälftig auf dich übertragen. Beiräge vor oder nach der Ehe finden keine Berücksichtigung. Diese sehr komplizierte Rechnung solltest du dem Träger der Betriebsrente überlassen. Anwalt fragen kann auch nicht schaden.

    Kommentar von flower47 flower47

    Vielen Dank, werde mich dementsprechend erkundigen...

  • 1
    Antwort von BuddyOverstreet BuddyOverstreet

    Das hätte in 2007 bereits berücksichtigt werden müssen.

    Ruf mal bei der BfA an, da gibt es die kostenlose Rufnummer 0800-3331919

    Kommentar von BuddyOverstreet BuddyOverstreetBuddyOverstreet

    Nachtrag:

    Kann sein, dass es sich um einen Verfahrensfehler handelt. Für den Versorgungsausgleich schreibt das Gericht auch den Arbeitgeber an, wegen Offenlegung der Daten. Offenbar ist die Betriebsrente dabei verschwiegen worden.

    Kommentar von imager761 imager761imager761

    Was hat die "BfA" (die schon seit Jahren "Deutsche Rentenversicherung Bund" heißt) mit der betrieblichen Altersversorgung zu tun?

    Kommentar von BuddyOverstreet BuddyOverstreetBuddyOverstreet

    Es geht doch zunächst mal um ein Auskunftsersuchen und da sind die Fachleute der BfA wesentlich kompetenter als die meisten User hier. Du natürlich ausgenommen ;-)

    Kommentar von flower47 flower47

    Der Tipp, sich an die BfA zu wenden, finde ich sehr gut! Danke!

  • 1
    Antwort von StupidGirl StupidGirl

    ich denke nicht, dass du Anspruch auf Versorgungsausgleich aus der Betriebsrente hast. Wenn ihr noch verheiratet wäret und dein Mann stirbt vor dir, erhältst du ja auch keine "Betriebswitwenrente"

    Kommentar von kevin1905 kevin1905kevin1905

    Wenn ein Hinterbliebenenschutz bzw. eine Rentengarantiezeit mitversichert wurden schon ;)

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