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Anspruch auf Beseitigung eines Baumes? Gewohnheitsrecht?

Frage von wwa145 wwa145

Hallo!

Ich habe gerade ein Grundstück gekauft. In unmittelbarer Nähe der Grenze (also in eigentlich NICHT zulässigem Abstand) stehen auf dem Nachbargrundstück zwei Mammutbäume mit bestimmt 30 Metern Höhe. Da diese Bäume meinen geplantem Reihenendhaus komplett das Licht von dieser Seite nehmen würden und die Zweige mehrere Meter in unser Grundstück ragen (sie würden wahrscheinlich unser Haus berühren) möchte ich gerne mit dem Nachbarn wegen der Beseitigung der Zweige oder besser der Bäume ins Gespräch gehen, aber vorher die rechtliche Situation kennen.

Eigentlich hätte ich ja nach BGB einen Beseitigungsanspruch. Gibt es andererseits für diese wahrscheinlich schon kahrzehntealte Bäume ein Gewohnheitsrecht?

Eine Baumschutzsatzung existiert nicht und die Bäume sind nicht zu Baumdenkmalen erklärt worden.

Danke für hilfreiche Hinweise.

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Antworten (2)

  • 0
    Antwort von GarfieldSL GarfieldSL

    Ich würde versuchen mich mit dem Nachbarn dahingehend zu einigen, dass der Baum, der am meisten stört, entfernt wird, bzw beide so stark zurückgeschnitten werden, dass du wieder Licht hast. Auch wenn das vllt blöd aussieht.

  • 0
    Antwort von Rob951 Rob951

    Nach dem BGB können nur Personen (also natürliche und juristeische Personen) Träger von Rechten und Pflichten sein. Da Bäume zu den Sachen gehören fallen sie nicht unter die Gruppe der Personen.

    Kommentar von GarfieldSL GarfieldSLGarfieldSL

    hääää???? Was soll das denn?

    Kommentar von wwa145 wwa145

    Also sorry, aber diese Antwort ist ja ebenso richtig wie unsinnig. Es wird wohl kaum der Baum sein, der sein Gewohnheitsrecht geltend macht, sondern wohl eher der NAchbar. War das jett wirklich nciht klar???

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