Hallo!
Ich habe gerade ein Grundstück gekauft. In unmittelbarer Nähe der Grenze (also in eigentlich NICHT zulässigem Abstand) stehen auf dem Nachbargrundstück zwei Mammutbäume mit bestimmt 30 Metern Höhe. Da diese Bäume meinen geplantem Reihenendhaus komplett das Licht von dieser Seite nehmen würden und die Zweige mehrere Meter in unser Grundstück ragen (sie würden wahrscheinlich unser Haus berühren) möchte ich gerne mit dem Nachbarn wegen der Beseitigung der Zweige oder besser der Bäume ins Gespräch gehen, aber vorher die rechtliche Situation kennen.
Eigentlich hätte ich ja nach BGB einen Beseitigungsanspruch. Gibt es andererseits für diese wahrscheinlich schon kahrzehntealte Bäume ein Gewohnheitsrecht?
Eine Baumschutzsatzung existiert nicht und die Bäume sind nicht zu Baumdenkmalen erklärt worden.
Danke für hilfreiche Hinweise.
hääää???? Was soll das denn?