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Anspruch auf Barunterhalt Volljähriger: Unterhaltsbeitrag oder Taschengeld?

Frage von zippeldelli zippeldelli

Kids haben lt. gesetzlicher Bestimmungen mit 18 das Recht, Kindergeld und Unterhalt auf ihr Konto zu erhalten. Ist das Unterhaltsgeld dann trotzdem noch zweckgebunden oder kann es von den Kids rein als Taschengeld in Anspruch genommen werden, wenn sie noch als Schüler bei einem Elternteil wohnen?

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Antworten (2)

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    Antwort von Cindarella22001 Cindarella22001

    ja klar ist es zweckgebunden,das heisst Miete, Lebensmittel etc müssen ja von dem Elternteil bezahlt werden bei dem das Kind wohnt,sicherlich steht ihm auch ein Taschengeld zu aber nicht in dieser Hühe.

    Kommentar von zippeldelli zippeldelli

    Wieso belässt der Gesetzgeber es dann nicht bei der gleichen Regelung wie bei Minderjährigen. So sind Konflikte vorprogrammiert.Da mein Sohn kein Geld bei sich behalten kann und schon nach einer Woche pleite ist, egal wieviel er hat, sehe ich diese auf uns zu kommen, obwohl er sonst ein lieber Kerl ist. Deshalb möchte ich mich vorab informieren, da er bald 18 wird. Leichter wäre es, wenn diese weitere Zweckgebundenheit des Unterhaltsgeldes irgendwo dokumentiert wäre.

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    Antwort von svanny svanny

    In Sachen Unterhalt hast du Recht, beim Kindergeld sieht das etwas anders aus. Da sind die Eltern bezugsberechtigt, nicht das Kind - auch über 18.

    Wenn dein Kind es für sich alleine und als Taschengeld in Anspruch nehmen möchte, wirfst du es halt raus und es soll sich eine eigene Wohnung suchen. So einfach ist das.

    Es sollte doch so vernünftig sein zu wissen, dass es Kosten produziert, die gedeckt werden müssen. Entweder es trägt dazu Geld bei oder du übernimmst diese Kosten einfach nicht mehr.

    Kommentar von zippeldelli zippeldelli

    Ich meine gelesen zu haben, dass das Kindergeld an Volljährige auszuzahlen ist.Ich wäre dann auch barunterhaltspflichtig, zwar wegen teilzeit nur minimal, aber mit dem Kindergeld zusammen würde es dann wenigstens für seine Verpflegung,d.h. Lebensmittel reichen, hoffe ich.

    Kommentar von svanny svannysvanny

    Das Kindergeld dient zur Unterstützung der Eltern. Es ist sogar so, dass das Geld nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Eltern direkt an die Kinder überwiesen wird - dennoch bleiben die Eltern, in diesem Fall du, bezugsberechtigt.

    Aber wie gesagt: Wenn dein Kind sich ein schönes Leben mit dem Geld machen will und dich hängen lässt, musst du dir auch keine Gedanken machen, dass du dem Kind eine Mahlzeit auf den Tisch stellst.

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