Hallo, mein Schwiegervater ist seit 1961 in Mieter in einer Wohnanlage. Das Bad ist also über 50 Jahre alt. Bis jetzt wurde noch nie etwas renoviert. Bei der Badewann ist bereits das Email sichtbar. Die Fliesen sind inzwischen auch schon locker oder zum Teil hohl. Hat er Anspruch auf eine Renovierung? In einigen anderen Wohnungen in der Anlage wurden schon einige Bäder renoviert, zum Teil bei Auszug der Mieter und Neuvermietung
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anspruch auf Badrenovierung
Frage von
Tunkc
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1Antwort von
f4bm4nf4bm4n
Generell ist der Vermieter verpflichtet, die Mietsache, also auch das Bad deines Schwiegervaters in einem mangelfreien Zustand zu erhalten. Zeigen sich Mängel an der Mietsache, etwa eine abgenutzte Badewanne, so ist der Vermieter verpflichtet, diese Mängel auf seine Kosten zu beseitigen.
Dein Schwiegervater sollte die Mängel einzeln benennen, seinem Vermieter mitteilen und einen Termin zur Besichtigung durch die Hausverwaltung vereinbaren. Als "Druckmittel" kann auf eine gewisse "Mietminderung" hingewiesen werden. Gerade bei Badewannen haben die Gerichte schon einiges entschieden.
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