Anspruch auf Auszahlung von Überstunden bei Kündigung in der Probezeit in der Ausbildung?

4 Antworten

Ja natürlich müssen Ü Stunden bezahlt werden wenn sie nicht abgebummelt werden können.

Ebenso ist mit vorhandenem Urlaubsanspruch zu verfahren. Für jeden vollen Monat besteht Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubes.

Also erstmal zu den vorherigen antworten: du hast Anspruch auf Urlaub und etc. In der probezeit.
Eine Kündigung während der probezeit ist fristlos möglich (von beiden seiten).
Natürlich, wenn du Überstunden hast werden die dir auch ausgezahlt.
Aber mir ist nicht klar wie man in der Ausbildung und probezeit Überstunden anhäufen kann?
Du weißt das Überstunden nur dann zählen, wenn du Gleitzeit hast und dich dementsprechend auch immer "eingestempelt" hast.

Ja wir haben Gleitzeit und eine Stempeluhr. Aber ich weiß nicht, ob mir die Überstunden dann ausgezahlt werden müssen und ob ich diesen Anspruch in die Kündigung schreiben soll, von alleine macht das mein Chef auf jeden Fall nicht...

solange dein Arbeitgeber dir brav Gehalt bezahlt hat hast du kaum eine Möglichkeit der fristlosen Kündigung. Die Kündigungsfrist wirst du einhalten müssen.

In der Probezeit darf man die Ausbildung fristlos kündigen

@LisaRensch1

stimmt, das mit der Ausbildung habe ich schlicht überlesen

Die Probezeitkündigung in der Ausbildung ist Fristlos.

Soweit ich weiß,  hast du in den ersten 3 Monaten der Probezeit überhaupt keine Ansprüche auf Urlaub etc.

Du wirst dich leider damit abfinden müssen.

Und die Überstunden?

@LisaRensch1

Du darfst garkeine Überstunden machen in der Ausbildung, in diesem Fall bist du selbst schuld wenn du deinen Arbeitgeber nicht bei der Kammer gemeldet hast ;)

in den ersten 3 Monaten der Probezeit überhaupt keine Ansprüche auf Urlaub etc.

Das ist schlicht und einfach falsch!