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Anspruch auf Auszahlung einer Hälft eines gemeinsamen Hauses

Frage von rewi71 rewi71

Hallo, habe mir vor 3 Jahren mit meinem Freund ein Haus gekauft 50/50. Jetzt trennen wir uns und mir liegt sehr viel an dem Haus, ihm weniger. Das Haus hat einen Wert von ca. 120000 €. Jetzt möchte er 60000 von mir. Jeder von uns hat monatlich einen Betrag von 250 € auf ein gemeinsames Konto überwiesen für die laufenden Kosten und Verpflegung. Im Laufe der Zeit hat mein Vater und ca. 100 Stunden geholfen. Vorher haben wir 4 Jahre kostenlos bei meinen Eltern gewohnt. Muss ich ihm die vollen 60000 zahlen oder habe ich das Recht ihm irgendwelche Beträge z.B. für die Arbeit meines Vaters, Abnutzung, die Wohnzeit bei meinen Eltern oder so? Benötige dringend einen Rat, wie ich in diesem Fall am besten vorgehe. Morgen soll ein Gespräch über den Anspruch stattfinden, wäre toll, wenn ich bis dahin einige Ratschläge habe, wie ich am besten vorgehe. Vielen Dank

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Antworten (8)

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    Antwort von Jaja11 Jaja11

    Das ist sehr komplex geworden. Hierfür mußt du eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Wenn du das so genau ausenander klamüsern willst, weiß der besser ob das mit Wohnzeit und Arbeitsstunden angerechnet werden kann.

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    Antwort von pippi60 pippi60

    Ich würde sagen, ihm steht genau die Hälfte vom jetzigen Wert zu. Da gibt es nichts zu rütteln. Im Zweifelsfall würde ich aber einen Anwalt konsultieren.

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    Antwort von bomagutefrage bomagutefrage

    Was heißt 50/50 gekauft? Stehen beide im Grundbuch? Der Grundbucheintrag gibt Auskunft über den Eigentümer. Wenn beide Eigentümer sind, dann wirst du vermutlich kaum um die Zahlug herumkommen. Zumal ja nachweislich beide Parteien die laufenden Kosten getragen haben. Wäre das nicht so, dann könntest du versuchen den Wohnwert, den dein Partner hatte bei der Auszahlung zuverrechnen. Aber so wird das vermutlich nicht gehen. Auch geleistete Vorteile vor dem Erwerb des Hauses wirst du vermutlich nicht geltend machen können. Falls beide Parteien im Grundbuch stehen, wirst du sowieso einen Notar zu Rate ziehen müssen, da nur über einen Notarvertrag der Grundbucheintrag geändert werden kann. Die Kosten sollten auf beide Parteien verteilt werden. Falls nur einer im Grundbuch steht, sieht sie Sache allerdings anders aus.

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    Antwort von user179 user179

    Wenn er nicht mit sich reden lässt, musst du ihm wahrscheinlich die 60.000 geben. Das Haus steht auf beider Namen, ihm würden die 60.000 zustehen. Bloß nicht mit ihm streiten, vielleicht ändert er dann seine Meinung.

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    Antwort von wienochmal wienochmal

    kannst du nicht an die vernunft deines freundes appelieren und ihm sagen, was du mehr an geld und arbeit eingebracht hast. das wäre besser, als jeder anwalt

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    das würde ich nicht ohne Anwalt angehen, würde ihm außerdem einen Anteil abziehen, für die Zit wo er kostenlos bei Deinen Eltern gewohnt hat.

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    Antwort von butty09 butty09

    wenn du das belegen kannst das deine seite mehr machte etc musst du das mitberechnen...aber wird nicht einfach..einigt euch gütlich

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    Antwort von Masoud53 Masoud53

    wenn du es belegen kannst,dann abschreiben,sonst auszahlen!

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