Ich habe schon seit meiner Kindheit ein Sparbuch , auf dem aber über 19 Jahre keine Transaktion erfolgte, sprich: Weder Ein- noch Auszahlung. Habe ich jetzt nach 19 Jahren trotzdem einen Anspruch auf Auszahlung des Geldes oder kann das Geldinstitut mir die Auszahlung verweigern?
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 4.6.2002; Az: XI ZR 361/01) hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass eine Verwirkung des Auszahlungsanspruches gegen die Bank wegen jahrzehntelanger Untätigkeit nicht eintreten kann.
Die Bank kann nicht darauf vertrauen, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.
(Weiteres s.:http://www.vis.bayern.de/recht/finanzen/bankvertrag/sparbuch_vergessen.htm

Mit welchem Recht sollte sie die Auszahlung verweigern können? Du hast einen Rechtsanspruch auf das Geld, egal wie lange dort keine Kontobewegung war! Es ist immerhin Dein Eigentum!

natürlich, ist doch deins. Geh zu der Bank und kassiere mit Zinsen und Zinseszinsen usw.

Das Sparbuch ist eine Urkunde, das Deine Forderung gegenüber der Bank ausweist. Diese Urkunde gilt 30 Jahre! Bei unbewegten Konten legen Banken vorsorglich nochmals 5 Jahre drauf bevor das Sparbuch mangels Auffindbarkeit des Sparers für kraftlos erklärt wird. Also überhaupt kein Grund, sich irgendwelche Gedanken zu machen. Hin zur Bank und sich von den inzwischen üppigen aufgelaufenen Zinsen überrraschen lassen und freuen!

Kannst ja vorsichtshalber €10 einzahlen. Wenn sie die Annahme verweigern, dann kannst du ja Ärger machen. Wenn nicht, dann ist alles geregelt.