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Anspruch auf Arbeitszeugnis während Mutterschutz?

Frage von babyangel1989 babyangel1989

Guten Abend!

Ich arbeite seit 3 jahren in einer Praxis. Nun bin ich in der 33. Woche krank geschrieben aufgrund der SS (die Schutzfrist beginnt "erst" ab 43. SSW). Nach einem Streit, den ich mit meinem AG wegen der Krankenschrift hatte, habe ich entschlossen, definitiv nach der Elternzeit icht mehr dort arbeiten zu wollen und habe ein Zwischenzeugnis angefordert. Jetzt habe ich von meiner Kollegin erfahren, dass mein Chef gesagt hat, ich darf die praxis nicht betreten, weil ich ja schließlich krank geschrieben bin... (wohlgemerkt aufgrund der Schwangerschaft) und ich bekomme dann ggf. mein Zeugnis so in 6 Wochen oderso.

Ist das rechtens? Ich brauche das Zeugnis natürlich nicht sofort aber es geht mir in gewisser Weise einfach ums Prinzip! Ich meine, man muss sich doch nicht alles gefallen lassen, oder doch?

Freue mich auf Antworten! Was würdet Ihr tun?

Schönen Abend noch

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Antworten (2)

  • 0
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Maximilian112 Maximilian112

    ich finde es unklug unmittelbar nach einem Streit ein Zeugnis anzufordern. Noch weniger klug wäre es, dieses Zeugnis auf Biegen und Brechen unbedingt jetzt haben zu wollen.

    Das Arbeitsklima ist sowieso hin. Vielleicht hilft ein wenig zeitlicher Abstand.

    Kommentar von babyangel1989 babyangel1989

    Ja, vielleicht! Danke für die Antwort! Ist bestimmt keine schlechte Sichtweise.

  • 0
    Antwort von demosthenes demosthenes

    Da Du ja kaum schlüssig begründen könntest, warum Du "jetzt sofort" das Zeugnis bräuchtest, wäre etwas Gelassenheit vielleicht ganz hilfreich und wenn der Chef Dich nach Eurem Streit währen der AU nicht mehr in der Praxis sehen will, dann ist es sein Recht, Dir das Betreten der Praxis zu verbieten, solange Du nicht als Patientin kommst, sondern nur, um mal mit Deinen Kolleginnen zu klönen - und dabei dann vielleicht über ihn herzuziehen?

    Kommentar von babyangel1989 babyangel1989

    Also ich hatte nicht vor, in der Praxis dann mit meinen Kolleginnen zu "klönen" oder über ihn herzuziehen. Ich wäre nur in die Praxis gegangen um mein Zeugnis abzuholen, was ja meine Pflicht wäre...

    Aber vielleicht habt Ihr Recht, ich habe jetzt eine Nacht drüber geschlafen und sehe das Ganze jetzt auch etwas gelassener. Ich sollte mich wohl einfach nicht von ihm provozieren lassen, oder?!?

    Aber es ärgert einen schon, wenn man sich Jahre lange- auf gut deutsch gesagt- den ... aufgerissen hat und zum Dank noch einen Arschtritt dazu bekommt. Ich kann schon nichts dagegen tun, dass er mich vor den Patienten schlecht macht und mich in meinem Nichtbeisein beleidigt, da dachte ich, ich kann ihn vielleicht mal zum Nachdenken anregen, indem ich ein Arbeitszeugnis anfordere... zumal ich mir eh nicht mehr vorstellen kann, dort wieder zu arbeiten.

    Also soviel zum Thema "Herziehen"....

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