meine frau bekommt bis Ende august noch elterngeld ausgezahlt und war bis zum Mutterschutz in e. festen Arbeitsverhältnis. Aus betrieblichen Gründen hat ihre ehemaligere AG den Betrieb eingestellt, so dass Sie nicht mehr in Ihrer früheren Tätigkeit unter kommen kann. Da Sie aber knapp 3 Jahre durchgängig (vor Entbindung) tätig war, müsste Sie doch theoretisch Anspruch a. Arbeitslosengeld haben? Oder lieg ich da falsch???
Anspruch auf Arbeitslosengeld nach Elterngeld?
Antworten (3)
-
3Antwort von
schurkeschurke
Ja, sie hat Anspruch auf ALG1, sie muss sich drei Monate bevor die Elternzeit endet beim A.-Amt melden.
-
1Antwort von
kristin0207 Genau! Sie hat Anspruch auf das ALG I! Sie muss aber unbedingt dran denken, dass sie sich rechtzeitig arbeitslos melden muss (3 Monate vorher). Also so schnell wie möglich ab zum Amt!!!
Damit sie aber ALG I beziehen kann, muss sie der Arbeitsvermittlung auch zur Verfügung stehen. Ist also die Betreuung eures Kindes anderweitig gesichert (Krippe oder so?) sonst kann sie auch kein Arbeitslosengeld I kriegen!
Vielleicht gibt es bei euch im Bundesland ja auch noch Landeserziehungsgeld - also wenn ihr in Sachsen, Thüringen, Bayern wohnt? Dann könnt ihr auch das vorher noch abfassen.
-
0Antwort von
engelsloeckchen Alg I kannst du für ein Jahr bekommen. Das sind 60 % des letzten Einkommens vor der Geburt. Versuch deinen Jobeinstieg selbst in die Hand zu nehmen und schreibe Bewerbungen. Vorlagen gibts u.a. hier:
http://www.shop.novamedia.biz/de/Bewerbungsvorlagen/Motivationsschreiben-Bewerbu...
Andernfalls könnte dir das Amt einen Job aufdrücken...und du kannst da glaub ich nur ein mal ablehnen, sonst werden Leistungen gestrichen.
-
Diese Frage teilen