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Anspruch auf Arbeitslosengeld bei einem Einkommen unter 400 Euro??

Frage von Brittchen Brittchen

Habe bisher immer befristete Arbeitsverträge gehabt (immer von dem selben Arbeitsgeber)nun wird der Vertrag nicht mehr Verlängert,habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld obwohl mein Verdienst nicht über 400 Euro ist/war??

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Antworten (5)

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    Antwort von danimaus382 danimaus382

    Hartz IV gibts immer, es sei denn du hast Vermögen, Grundstück + Haus usw. Dann musst du das erst "verbrauchen" und kannst dann Leistungen erhalten. Auf jeden Fall würde ich aus der Klemme rauswollen und mich für einen Fulltime-Job bewerben was das Zeug hält. Vorlagen gibts hier:

    http://www.shop.novamedia.biz/de/Bewerbungsvorlagen/Musterbewerbung-Vorlagen/

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    Antwort von suesse1983 suesse1983

    Also mein Arbeitgeber hat bei meinen 400 euro job in die Knappschaft eingezahlt. und da ich länger als 12 monate gearbeitet habe habe ich auch anspruch auf alg1 muss aber dazu noch alg2 beantragen weil es einfach zu wenig ist was man dann beim alg1 bekommt

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    Wenn du einen "Mini-Job" hattest, also Brutto = Netto ausbezahhlt wurde. Hat dein Arbeitgeber nur Beiträge an die Krankenkasse und an die Steuer abgeführt. Dadurch hast du keinen Ansprcuh auf ALG 1, also das klassische Arbeitslosengeld.

    Ob du Anspruch auf ALG2 = Hartz 4 hast, hängt von verschiedenen Umständen ab und ist zu klären.

    Aber ein Minijob sollte doch auch wieder zu finden sein? Viel Glück dabei

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    Antwort von anjanni anjanni

    Ansprüche auf Geld aus der Arbeitslosenversicherung hast Du nur, wenn Du dort auch eingezahlt hast. Das ist bei jeder Versicherung so.

    Bei einem "400-Euro-Job" ist das im Allgemeinen wohl nicht so - außer, Du hast Dich freiwillig versichert.

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    Antwort von Rizzo Rizzo

    Versicherte Leistungen dürftest du wohl keine bekommen, sofern du dich nicht freiwillig trotz Geringfügigkeit versichern hast lassen. Aber im Rahmen der Grundsicherung hast du je nach familiärer Situation natürlich Ansprüche nach Hartz IV, dafür muss man nicht versichert gewesen sein.

    Kommentar von Brittchen BrittchenBrittchen

    Anspruch auf Hart IV habe ich nicht,da ich in einer Eheähnlichen gemeinschaft lebe.

    Kommentar von Rizzo RizzoRizzo

    Tja, dann denke ich, wenn du keine versicherten Ansprüche hast, gibts sonst nichts, denn dann zählt die Bedarfsgemeinschaft. Würde einer/einem verheirateten Hausfrau/-mann auch nicht anders gehen.

    Kommentar von TheCerb TheCerbTheCerb

    "eheähnlihe gemeinschaft" pff.. heutzutage hat jeder partner sein eigenes Geld und muss damit erstmal klar kommen.

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