Hallo,
angenommen, jemand arbeitet 12 Monate in Deutschland als Angestellter und danach 12 Monate in der Schweiz. Danach ist er arbeitslos und zieht wieder nach Deutschland. Bekommt er dann Arbeitslosengeld? Wenn ja, von Deutschland oder von der Schweiz? Die Anwartschaftszeit für das ALG 1 in Deutschland hat er übrigens erreicht, da er in 2 Jahren ja 360 Tage in Deutschland angestellt war. Oder wird es ihm irgendwie negativ angerechnet, dass er danach in der Schweiz war?
Danke für eure Antworten.
Genauso ist es. Soweit ich weiss, heißen die Formulare immer noch E303 und E301. http://www.arbeitsagentur.de/nn_190930/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Internationales/Internationales-Nav.html
ne, die heissen seit 01.05.10 anders... PDU 1 und PDU 2 oder so. Aber wenn man denen beim Amt E301 sagt, wissen die was man meint!