XY wird zum 1.10.2009 arbeitslos und ihm wurde für 15 Monate ALG I n Höhe von 1.000.- € bewilligt.
Nun hat er aber eine neue Stelle gefunden, die schlechter bezahlt ist als die vorherige. Dennoch möchte er sie gerne annehmen. Die neue Stelle ist befristet bis zum 31.07.2010. Wenn XY nach diesem Termin (31.07.2010) erneut arbeitslos wäre, wonach würde sich dann sein neues Arbeitslosengeld bemessen?
1.Nach dem ursprünglichen Job, gut bezahlten Job (d.h. er würde wieder 1.000.- € ALG I bekommen) Falls ja, bekäme er dies auch, wenn er vor Ablauf der Befristung von sich aus kündigen würde?
2.Nach dem neuen, schlechter bezahlten Job (also weit weniger)
Danke schon mal im Voraus!

Die Höhe des ALG1 richtet sich nach dem durchschnitt der 12 lletzten Monatsgehälter. Wenn man einen geringer bezahlten job annimmt, so hat dies durchaus Einfluss auf die höhe des späteren ALG1-Anspruchs. Diesen kannst du auch selber berechnen: http://www.pub.arbeitsamt.de/selbst.php
Wer seine "Arbeitslosigkeit selbst verschuldet" wird mit einer "Zahlungssperre" bestraft.

Wer selbst kündigt bekommt kein Arbeitslosengeld. Nach welchem Gehalt es berechnet wird kann ich nicht sicher sagen, aber ich denke immer nach dem letzten, also nach dem in diesem Fall geringeren.

Wer Arbeit hat, der erhält kein Arbeitslosengeld, sondern Lohn.