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Anspruch auf ALG1 "einfrieren"

Frage von AcidJunky AcidJunky

Hallo,

ich bin zur Zeit in einer festen Einstellung und möchte demnächst das Unternhemen wechseln. Allerdings werde ich in eine schlechter bezahlte Anstellung wechseln. Weil ich da ja das Risiko der Probezeit (auch das Risiko, dass es mir dort nicht gefällt) eingehe, und es unter Umständen passieren kann, dass ich nach wenigen Monaten zur ARGE gehen muss und mich arbeitslos melden muss.Nun möchte ich den Anspruch auf ALG1 (gewisser Prozentsatz des durchschnittlichen Verdienstes der letzten 12 Monate) auf dem derzeitigen (höheren) Stand "einfrieren". Das heisst, ich habe vor eins bis zwei wochen Arbeitslos zu sein, bevor ich in das neue Unternehmen wechsele. Bleibt der Anspruch auf die restlichen 11,5 Monate dann "eingefroren" oder wird er von neu berechnet?Kann mir das jemand sagen? Wo bekomme ich nähere (verbindliche) Infos?

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Antworten (2)

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    Antwort von Schlumpfine66 Schlumpfine66

    Dir stehen dann die restlichen 11,5 Monate ALG 1 unterumständen weiter zu, jedoch wird der Anspruch auf das neue Einkommen neu berechnet und du wirst weniger bekommen.

    Hier findest du das gesamte SGB, die Agentur für Arbeit ist an das SGB III gebunden.

    http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/1.html

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    Antwort von hornino2000 hornino2000

    Soweit ich weiß, wird ab Antragsdatum auf ALG I der Durchschnittswert der letzten 12 Monate als Leistungsgrundlage berechnet. Von Einfrieren ist mir nichts bekannt.Vorschlag: Wenn Du vor dem Wechsel in die neue Arbeit sowieso arbeitslos bist, frag doch einfach in der Leistungsabteilung nach, wenn Du Deinen Antrag auf die 1 - 2 Wochen abgibst. Die Leistungsbearbeiter wissen das sicherlich am verbindlichsten!!

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