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Anspruch auf ALG 1 wenn eine Vertragsverlängerung ausgeschlagen wird?

Frage von schlaemmer2011 schlaemmer2011

Mein Arbeitsvertrag ist bis Ende Februar 2010 befristet. Aktuell weiss ich noch nicht, ob mein Vertrag verlängert wird oder nicht. Falls der Vertrag nicht verlängert wird, habe ich bekanntlich Anspruch auf ALG 1. Wie ist aber die Rechtslage, wenn man eine eventuelle Vertragsverlängerung ausschlägt? Gründe hierfür sind z.B. erhebliche Disharmonien mit dem Geschäftsführer, ein richtig schlechtes Betriebsklima, Mobbing (z.B. Bloßstellen in Meetings, cholerische Attacken des GF, Überhäufung mit Aufgaben zu unrealistischen Deadlines, dazu pedantische und absichtliche Fehlersuche (obwohl ungenaue Briefings) uvm.) - also Arbeitsbedingungen, die einem das Arbeiten nicht wirklich erleichtern. Was wäre, wenn man dem AG schon vor Vertragsende mitteilt, dass er den Vertrag nicht zu verlängern braucht. Ergo würde der Vertrag auslaufen. Was muss/kann der AG nun in die Arbeitsbescheinigung, die ans Arbeitsamt geht, reinschreiben? Kann es darin Hinweise geben, in Richtung "wir haben ihm eine Verlängerung angeboten, aber er wollte nicht"? Wie könnte die Arbeitsagentur dies auslegen? Entsteht dann eine Sperrfrist? Wird das ALG 1 dann gekürzt? Gibt es Sonderregelungen zu beachten? Dauert eine Sperrfrist generell 12 Wochen oder ist sie situationsbedingt gestaffelt? Und ... werden solche Arbeitsbedingungen vom Arbeitsamt berücksichtigt oder ist es denen egal? Danke für entsprechende Hinweise.

4 Abstimmungen
Abstimmungen
Interessanter Punkt. Diese Situation kennen ich. 1
Zähne zusammen beissen. Da muss man halt durch. 0
Als AN ist man heute immer in der schlechteren Position. 0
Die Rechte der AN sollten mind. genauso groß sein wie die der AG. 0
Ja, die Situation des AN bei Vertragsende sollte ebenso beim ALG berücksichtigt werden. 0
Wenn der AG seine AN derart schlecht behandelt, sollte man ohne Nachteile kündigen können. 3
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Antworten (8)

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    Antwort von BraunerBaer123 BraunerBaer123
    Abgestimmt für: Interessanter Punkt. Diese Situation kennen ich.

    Einmal glaube ich nicht, dass man verpfichtet ist der Bundesagentur zu erklären, dass man ein Vertragangebot ausgeschlagen hat. Du hast einen befristeten Vertrag gehabt und der ist ausgelaufen. Allerdings wenn die Firma in einer Arbeitsbescheinigung die angebotene Vertragsverlängerung mitteilt, hast Du eventl. ein Problem. Du solltest mit der Firma sprechen, bevor die Firma irgendetwas der Bundesagentur mitteilt. Am besten bittest Du, dass mitgeteilt wird, der Vertrag ist ausgelaufen. Eine gute Begründung hättest Du gehabt, wenn Du vor Beendigung selbst fristlos gekündigt hättest, wenn nämlich etwas vorgefallen wäre, was für Dich dann unzumutbar ist dort weiterzuarbeiten. Eine Sperrfrist würde zwar auch dann angedroht, aber mit schwerwiegenden Gründen wäre da noch etwas zu machen.

    Kommentar von schlaemmer2011 schlaemmer2011

    Vielen Dank für Deine Antwort, die mir wirklich sehr hilfreich ist. Leider hätte ich sie früher erhalten müssen, dann hätte ich mich wohl anders entschieden. Ende Februar habe ich dann dennoch eine Verlängerung angeboten bekommen (für ganze 4 Mon.), die ich, fernab jeglichen rationalen Denkens und aus Angst vor der Arbeitslosigkeit und mit der Hoffnung auf Besserung, angenommen habe. Seither ist die Situation aber noch schlimmer. Inzwischen hat auch eine Kollegin auf Ende März (gestern war ihr letzter Arbeitstag) gekündigt gehabt, da sie auch ständig das Ziel der Attacken des Senior-Chefs (= der Mobber) war. Das Arbeitsamt habe ich hierzu befragt, ob bei derartigen Umständen eine Kündigung unter Umgehung der Sperrfrist nicht gerechtfertigt wäre. Da sie nach Aktenlage entscheiden müssen, teilte man mir mit, dass es schwerlich zu begründen sei, weshalb ich einen Vertrag vor 4 Wochen unterschrieben habe, wenn die Arbeitsbedingungen so schlimm seien. Als weitere Möglichkeit bliebe mir nur die Bestätigung durch einen Arzt. Mein Hausarzt kennt inzwischen die Geschichte, stellt sich aber quer, dies zu unterschreiben bzw. mich mal längere Zeit krank zu schreiben. Somit bleibt mir aktuell nur, weiterhin in diesen Laden zu gehen, die Situation so gut wie möglich zu ertragen und den Vertrag dann Ende Juni nicht mehr zu unterschreiben. Ich war inzwischen auch schon bei einer Mobbingberaterin, die horrende Preise verlangt, aber große Erkenntnisse nicht liefert (nichts was ich nicht schon wusste). Falls Du hierzu noch einen Tipp für mich hast, wäre ich Dir dankbar.

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    Antwort von bigfoot76 bigfoot76
    Abgestimmt für: Wenn der AG seine AN derart schlecht behandelt, sollte man ohne Nachteile kündigen können.

    sollte so sein

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    Antwort von daevers daevers

    Wie oft möchtest du diese Frage so,oder leicht verändert noch stellen? Sollte doch reichen.

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    Antwort von VirtualSelf VirtualSelf

    Die Umfrage-Optionen sind polemisch, dämlich und haben mit der Fragestellung nur wenig zu tun.

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    Antwort von Teleminchen Teleminchen
    Abgestimmt für: Wenn der AG seine AN derart schlecht behandelt, sollte man ohne Nachteile kündigen können.

    Ich habe so einen Fall hautnah miterlebt. Massiv schlechte Arbeitsverhältnisse (z.T. 16 Stunden/Tag, miese Unterkunft, Unregelmässikeiten bei der Bezahlung.) Wichtig dabei ist, alles gut zu dokumentieren - bei Mobbing Arzt einschalten! In diesem Fall ist eine Kündgung ohne Nachteile möglich.

    Ein Vierteljahr vor Ende des Arbeitsvertrags muss man sich ohnhin wieder Arbeit suchend melden. Da könntest Du dann die Sachen zur Sprache bringen. Wenn Dir Deine Arbeitgeber Dir eine Verlängerung anbietet, Du ablehnst, kann es sein, dass Du eine Sperre bekommst. Das AA wird nachfragen - geh davon aus.

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    Antwort von Mausi2548 Mausi2548

    Ich denke mal, wenn Dein Arbeitgeber so mit Dir umgeht, wird er den Vertrag eh nicht verlängern wollen. Wenn Du ablehnst, hat das sicherlich finanzielle Auswirkungen. Vielleicht hast Du die Möglichkeit, Dir eine ärztliche Bescheinigung über psychische und/oder physische Erkrankungen, die ihren Grund in Deinem Arbeitsleben haben, geben zu lassen. Wenn Du diese nach Ablehnung einer Vertragsverlängerung von Deiner Seite beim Arbeitsamt vorlegst, können sie Dich schwerlich sperren.

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    Antwort von istie istie
    Abgestimmt für: Wenn der AG seine AN derart schlecht behandelt, sollte man ohne Nachteile kündigen können.
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    Antwort von Lucas Lucas

    Du musst nicht kündigen! Es erfolgt bei einem befristeten AV die "Umwandlung" in einen unbefristeten. DAS ist dann ein neuer Vertrag, den beide Parteien unterschreiben müssen. Dein jetziger Vertrag läuft zum Ende der Befristung aus. Eine Sperrfrist wegen "Eigenkündigung", falls Du nicht "verlängerst", kann es somit nicht geben, der Vertrag ist Ende Februar beendet.

    Kommentar von BraunerBaer123 BraunerBaer123BraunerBaer123

    Niemand muß einen Vertrag unterschreiben, wir haben in Deutschland Vertragsfreiheit, sonst würde ich Dich sofort für 1 Euro einstellen. Man kann auch keinen Vertrag kündigen, wenn er ausgelaufen ist.

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