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Anspruch auf ALG 1 bei geringfügiger Beschäftigung.

Frage von arnesson arnesson

Hallo,

Ich habe grade mein Studium beendet und finde auf die schnelle keine Beschäftigung. Daher habe ich eine frage zu s.g. Anwartschaftszeit die nörig ist um ALG 1 zu beziehen. Diese beträgt 2 Jahre in denen man mind. 12 monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben muss.

Nun wirds knifflig:

Die letzten 6 monate habe ich Sozialversicherungspflichtig gearbeitet. (November 08 - Mai 09) Davor 13 Monate NICHT versicherungspflichtig aber bezahlt in Praktikum & Diplomarbeit. (Oktober 07 - Oktober 08) Davor auf 400€-Basis (im Relevanten Zeitraum von April 07 - September 07)

Sprich: Nov. 08 - Mai 09 = 6 Monate + Apr 07 - Sept 07 = 6 Monate

Habe ich also (grade so) die 12 Monate Anwartschaftszeit erfüllt?

Freue mich auf Rückmeldungen!

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von pepe33 pepe33

    Hallo, gerinfügige Beschäftigung erhöht Deine Anrechnungszeit leider nicht. Geringfüg heißt: Du stehst dem Arbeitsmarkt weiterhin voll zur Verfügung und könntst versicherungspflichtig vermittelt werden. Zudem zahlt man bei geringfügiger Beschäftigung auch keine Arbeitslosenversicherungsbeiträge.

  • 1
    Antwort von nero070 nero070

    Nein, die 12 Monate müssen zusammenhängend sein.

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