Hallo,
Ich habe grade mein Studium beendet und finde auf die schnelle keine Beschäftigung. Daher habe ich eine frage zu s.g. Anwartschaftszeit die nörig ist um ALG 1 zu beziehen. Diese beträgt 2 Jahre in denen man mind. 12 monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben muss.
Nun wirds knifflig:
Die letzten 6 monate habe ich Sozialversicherungspflichtig gearbeitet. (November 08 - Mai 09) Davor 13 Monate NICHT versicherungspflichtig aber bezahlt in Praktikum & Diplomarbeit. (Oktober 07 - Oktober 08) Davor auf 400€-Basis (im Relevanten Zeitraum von April 07 - September 07)
Sprich: Nov. 08 - Mai 09 = 6 Monate + Apr 07 - Sept 07 = 6 Monate
Habe ich also (grade so) die 12 Monate Anwartschaftszeit erfüllt?
Freue mich auf Rückmeldungen!
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