Mein Arbeitgeber hat Entschieden, dass er die Geschäfte nicht mehr in der Form führen möchte. Er möchte was Neues aufbauen( eine neue Geschäftidee) Ich bin zur zeit in der Elternzeit. Habe heute kündigung erhalten. Wolte ab Juni wieder Arbeiten.
Anspruch auf Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung?
Antworten (7)
-
0Antwort von
Loomit Generell gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung. Abfindungen kommen meist durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht zustande, wenn trotz unwirksamer Kündigung keine Weiterbeschäftigung möglich ist. Das habe ich in einer Fachzeitschrift gelesen. Je nach Alter und Betriebszugehörigkeit kann man eine Abfindung zwischen 12 und 18 Monatsgehältern erhalten.
-
0Antwort von
donnerunddoriadonnerunddoria
Ist meistens Verhandlungssache. Klick einmal an:
http://www.karent.de/Abfindungen.429.0.html
:o)
-
-
0Antwort von
Page23 in dem Fall (Elternzeit) würde ich auf jedenfall einen Anwalt zu Rate ziehen...
-
0Antwort von
user33user33
Ich weis, das es in vielen Jobs eine Abfindung geben muss oder eine nach der Zeit der Beschäftigung geregelten, langen Kündigungszeit. Ich kenne deinen Job nicht. Hatte das Thema nur neulich in meinem Bekanntenkreis, da müsste jemand nach 16 Jahren locker ein Jahr weiter beschäftigt werden. Oder eben eine fette Abfindung kassieren.
-
0Antwort von
WolkenheimWolkenheim
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html schau mal hier nach!
-
Diese Frage teilen