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Anspruch auf Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung?

Frage von OlgaKBR OlgaKBR

Mein Arbeitgeber hat Entschieden, dass er die Geschäfte nicht mehr in der Form führen möchte. Er möchte was Neues aufbauen( eine neue Geschäftidee) Ich bin zur zeit in der Elternzeit. Habe heute kündigung erhalten. Wolte ab Juni wieder Arbeiten.

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Antworten (7)

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    Antwort von Loomit Loomit

    Generell gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung. Abfindungen kommen meist durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht zustande, wenn trotz unwirksamer Kündigung keine Weiterbeschäftigung möglich ist. Das habe ich in einer Fachzeitschrift gelesen. Je nach Alter und Betriebszugehörigkeit kann man eine Abfindung zwischen 12 und 18 Monatsgehältern erhalten.

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    Antwort von donnerunddoria donnerunddoria

    Ist meistens Verhandlungssache. Klick einmal an:

    http://www.karent.de/Abfindungen.429.0.html

    :o)

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    Antwort von zyron zyron

    Schwierig damit kennt sich nur der Fachanwalt für Arbeitsrecht aus.

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    Antwort von Page23 Page23

    in dem Fall (Elternzeit) würde ich auf jedenfall einen Anwalt zu Rate ziehen...

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    Antwort von user33 user33

    Ich weis, das es in vielen Jobs eine Abfindung geben muss oder eine nach der Zeit der Beschäftigung geregelten, langen Kündigungszeit. Ich kenne deinen Job nicht. Hatte das Thema nur neulich in meinem Bekanntenkreis, da müsste jemand nach 16 Jahren locker ein Jahr weiter beschäftigt werden. Oder eben eine fette Abfindung kassieren.

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    Antwort von kaesbrot kaesbrot

    :)

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    Antwort von Wolkenheim Wolkenheim

    http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Abfindung.html schau mal hier nach!

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