Ich arbeite seit knapp zwei Jahren bei meinem Arbeitgeber und habe nur einen befristeten Arbeitsvertrag, der bereits drei Mal verlängert wurde. Meines Wissens nach darf ein befristeter Arbeitsvertrag nur 2 Jahre laufen. Der Vertrag läuft aber (wie er mir vorliegt) 2 Jahre und 9 Tage, d.h. eigentlich bin ich dann ja fest eingestellt. Meine Frage ist jetzt, ob ich aus diesem Patzer im Vertrag Profit schlagen kann, indem ich Anspruch auf eine Abfindung stelle? Leider kenne ich mich mit Arbeitsrecht nicht gut aus und frage deshalb mal auf diesem Wege.
Hallo luckylo
Zeitliche Befristungen des Arbeitsvertrages sind im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) § 14 geregelt:
Zulässigkeit der Befristung
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt wird,
die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
die Befristung zur Erprobung erfolgt,
in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt wird oder
die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1 ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von Satz 1 festgelegt werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen Regelungen vereinbaren.
(3) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf keines sachlichen Grundes, wenn der Arbeitnehmer bei Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses das 58. Lebensjahr vollendet hat. Die Befristung ist nicht zulässig, wenn zu einem vorhergehenden unbefristeten Arbeitsvertrag mit demselben Arbeitgeber ein enger sachlicher Zusammenhang besteht. Ein solcher enger sachlicher Zusammenhang ist insbesondere anzunehmen, wenn zwischen den Arbeitsverträgen ein Zeitraum von weniger als sechs Monaten liegt.
(4) Die Befristung eines Arbeitsvertrages bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Was herauskommt, wenn Du den Arbeitsvertrag umwandeln willst, hängt vom Interesse des Arbeitgebers und Deinem Verhandlungsgeschick ab. Anspruch auf eine Abfindung gibt es aber nicht.
Falls du die Arbeit nicht behalten willst kannst du eine Kompensation verhandeln, denn eigentlich bist du somit unbefristet eingestellt. Zumindest kannst du verlangen, dass der Vertrag als unbefristet geändert wird.

Einen generellen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht.Und ich sehe auch keine Chance für dich.
Nebenbei bemerkt:Denk an eine rechtzeitige Meldung beim "A-Amt.

Dein Problem,ist,daß Du bei einer Abfindung nichts rausholst. Max ein extra Gehalt, sieh lieber zu, daß Du den Arbeitsplatz behältst, davon hast Du eindeutig mehr. Gibt es einen Betriebsrat? Falls ja, frag den. Ansonsten, frag bei der für Dich zuständigen Gewerkschaft nach, die kennen sich aus.
Und allerschlimmstenfalls geh zum AA und frag da.
Es gibt werder einen Betriebsrat noch eine Gewerkschaft, noch Chance auf den Erhalt meines Arbeitsplatzes. Ich arbeite als Centermanager in einer Shopping Mall und bin über eine deutsche Verwaltungsfirma angestellt im Auftrag einer Amerikanischen Gesellschaft, die jetzt kein Geld mehr hat um mich weiter zu bezahlen.
erweh am 29. Juni 2009 16:55 Das Arbeitamt wird Dir vermutlich helfen können. Wie gesagt Abfindung lohnt sich kaum. Bleibst Du noch drei Monate oder im schlimmsten Fall Arbeitsgericht, hast Du ,ziemlich sicher, mehr davon.

Leider ist es so, dass die Arbeitgeber mittlerweile so oft und so lange befristen dürfen wie sie wollen. Dadurch haben sie auch den Vorteil, dass sie keine Abfindung zahlen müssen, wenn sie den Vertrag ohne Verlängerung auslaufen lassen
Seit wann ist das so? Ich dachte der Arbeitgeber darf drei mal verlängern und nicht mehr als 2 Jahre Laufzeit?
erweh am 29. Juni 2009 16:02 Und das ist auch richtig.
ja und was ist denn nur richtig? 2 Jahre Laufzeit oder so lange befristen wie Arbeitgeber Lust hat?
An sich könnte man so oft befristen wie man will, allerdings muss dies nach 2 Jahren begründet werden. Wie diese Begründung aussehen muss und welche Begrüdnung rechtens ist, liegt dann im Auge des Betrachters. Wer genau das prüft kann ich leider auch nicht sagen.
wieso rufst du nicht bei einem anwalt für arbeitsrecht an? der kann dir fachgenaue antwort geben. ist bestimmt auch kostenfrei