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Anspruch ALG II bei grundsätzlichen BAB Anspruch

gefragt von Satura1501 am 09.07.2009 um 20:31 Uhr

ich habe heute die Service nummer der Arge angerufen und gefragt ,ob man den zuschuss zu den KdU nach §22 (7) SGB II auch kriegt wenn man kein BAB kriegt weil die Eltern zuviel verdienen? darauf sagte man mir das wenn ich eine Ablehnung aufgrund zu hohem einkommen meiner Eltern kriege ich sowieso anspruch auf ALG II habe.....

Stimmt das? Das wiederspricht irgendwie dem was ich bisher angenommen habe.....

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ALG II x 232 BAB x 126

Volker13
beantwortet von Volker13 am 9. Juli 2009 20:32
1x
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Lies mal schön weiter!!! Die rechtsgrundlagen kennst Du ja bereits!!!!


anonym
beantwortet von mienche am 9. Juli 2009 20:36
0x
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