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Anspruch ALG II bei grundsätzlichen BAB Anspruch

Frage von Satura1501 Satura1501

ich habe heute die Service nummer der Arge angerufen und gefragt ,ob man den zuschuss zu den KdU nach §22 (7) SGB II auch kriegt wenn man kein BAB kriegt weil die Eltern zuviel verdienen? darauf sagte man mir das wenn ich eine Ablehnung aufgrund zu hohem einkommen meiner Eltern kriege ich sowieso anspruch auf ALG II habe.....

Stimmt das? Das wiederspricht irgendwie dem was ich bisher angenommen habe.....

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Antworten (2)

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Lies mal schön weiter!!! Die rechtsgrundlagen kennst Du ja bereits!!!!

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    Antwort von mienche mienche

    Ändere die Meinung, was willst du machen?

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