ich habe heute die Service nummer der Arge angerufen und gefragt ,ob man den zuschuss zu den KdU nach §22 (7) SGB II auch kriegt wenn man kein BAB kriegt weil die Eltern zuviel verdienen? darauf sagte man mir das wenn ich eine Ablehnung aufgrund zu hohem einkommen meiner Eltern kriege ich sowieso anspruch auf ALG II habe.....
Stimmt das? Das wiederspricht irgendwie dem was ich bisher angenommen habe.....
Diese Frage teilen