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anspruch

Frage von gela54 gela54

ich werde also demnächst meine stelle kündigen und in einem anderen bundesland in das haus meiner mutter ziehen,sie zieht ins heim.ich zahle keine miete.kann,muß ich alg beantragen,und was benötige ich dafür ?

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Antworten (7)

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    Antwort von AnneMeinhard AnneMeinhard

    Das ist ein familiärbedingter Umzug und wenn Du bevor Du dort zum Amt gehst noch eine Arbeitsstelle nachweisen kannst, könntest Du probieren ob die Umzugskosten übernommen werden.

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    Antwort von doppelrumkola doppelrumkola

    du musst dich auf jeden fall beim amt melden, da du ja irgendwie versichert sein musst... einfach zum arbeitsamt gehen und die situation schildern, die werden dir dann schon weiterhelfen...

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    Antwort von doppelrumkola doppelrumkola

    es ist egal ob sie geld vom amt kriegt oder nicht, sie muss sich auf jeden fall dort melden, da sonst ihre krankenversicherungsbeiträge nicht gezahlt werden... also melde dich auf jeden fall dort, egal ob du geld kriegst / kriegen willst oder ähnliches. wenn du irgendwann rente beantragst, werden sie dich nach deinen fehlzeiten fragen, wenn du dich an keiner stelle gemeldet hast...

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    Antwort von joyce123 joyce123

    Such dir besser vor dem Umzug eine neue Stelle am neuen Wohnort. Wenn du die alte Stelle kündigst, bekommst du erst mal eine dreimonatige Sperre.

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    Antwort von DPawi DPawi

    wenn du kündigst, steht dir normalerweise innerhalb der ersten 3 monate kein geld vom amt zu.

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    Antwort von Quickfinger Quickfinger

    Du musst gar nichts beantragen, wenn du kein Geld brauchst. Bekommst du Strom und Wärme auch kostenlos?

    Kommentar von gela54 gela54

    ja mutter zahlt alles weiter solange sie noch lebt

    Kommentar von sophiababy sophiababysophiababy

    Deine Mutter muss dann aber eine sehr sehr gute Rente haben, wenn sie dich dann noch finanzieren kann. Du musst dich auf alle Fälle sofort bei der Arge melden.

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    Antwort von sophiababy sophiababy

    Für den Altenheimplatz muss deine Mutter monatl. eine größere Summe bezahlen. Wenn deiner Mutter das Haus gehört und kein Elternteil mehr im Haus lebt, wird das Haus als Vermögen angerechnet. Das bedeutet, dass du nicht ohne weiteres einziehen kannst. Erkundige dich bei der Pflegekasse. Ich hoffe, dass die dir weiterhelfen können.

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