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Ansparabschreibung investitionsrücklage 2010 + 2011?

Frage von matsmats matsmats

Guten Morgen,

ich habe für 2010 eine Ansparabschreibung über 4.000,-€ verbucht. Grund dafür ist die Anschaffung eines Firmen-PKW für etwa 20.000€. Ist es möglich diesen Betrag in meiner Steuererklärung für 2011 um weitere 4.000€ zu erhöhen? Dadurch wären dann ja die 40% des Anschaffungswertes gedeckt.

Vielen Dank für eure Antworten!

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von snooPINGASusual snooPINGASusual

    Schaust du hier auf Seite 5, der erste Absatz:

    http://www.muenchen.ihk.de/mike/ihk_geschaeftsfelder/recht/Anhaenge/Merkblatt-In...

    Der Abzugsbetrag kann nur in einem Jahr abgezogen werden. Habe ich mir auch schon gedacht, dass es nur so geht.

    Aber ganz klar: Der Investitionsabzugsbetrag hat lediglich einen Finanzierungseffekt, weil alle Abschreibungen des § 7g im Jahr der Anschaffung wieder hinzugerechnet werden. Wird gar nicht angeschafft, werden sogar Strafzinsen fällig.

    Kommentar von matsmats matsmats

    Vielen Dank für Deine Antwort! Ich bin mir jetzt aber noch nicht zu 100% sicher, ob das meinem Fall entspricht. Ich schildere es nochmal genauer.

    2010 hatte ich vor ein Auto für 20.000€ anzuschaffen. Also habe ich 20% - 4.000€ angespart. 2011 würde ich gerne weitere 4.000€ in den Topf packen, damit ich dann Anfang 2012 das KFZ anschaffen kann. Dann hätte ich 8.000€ im Topf, also genau 40% von den angegeben 20.000€

    Kommentar von snooPINGASusual snooPINGASusualsnooPINGASusual

    Du kannst halt eben nur in einem Jahr abschreiben. Die Höhe kannst du bis zu 40% der zu erwartenden Anschaffungskosten selbst bestimmen.

    Für 2011 kannst du daher nicht noch mal was draufpacken, meine ich.

    Eventuell könntest du aber den Bescheid für 2010 ändern lassen. Frage hierzu am besten mal das Finanzamt. Hier kann es nämlich sein, dass du an die Entscheidung der in Anspruch genommenen Höhe gebunden bist.

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    Antwort von Helmuthk Helmuthk

    Es gibt zu § 7g Einkommensteuergesetz ein Schreiben des Bundesfinanzministeium der Finanzen vom 8. Mai 2009, Aktenzeichen IV C 6-S 2139-b/07/10002. Darin ist ausgeführt, dass eine Erhöhung des Investitionsabzugsbetrages (so heißt das jetzt, und nicht mehr Ansparabschreibung) auf 40 % der vorausichtlichen Anschaffungskosten nur dann möglich ist, wenn sich die Anschaffungskosten erhöht haben. Eine Verteilung der 40 % auf mehrere Jahre ist danach nicht möglich. Die Finanzämter müssen sich an dieses Schreiben halten. Deine Chancen auf eine abweichende Entscheidung des Finanzamtes ist gleich 0,00.

    Kommentar von FordPrefect FordPrefectFordPrefect

    Besser kann man es nicht schreiben. DH!

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