Hallo,
ist es eigentlich rechtens, eine Ansparabschreibung aus den Vorjahren aufzulösen (weil die Frist rum ist) und in der gleichen Erklärung für das kommende Jahr eine neue in gleicher Höhe zu bilden?
(Das ich das verzinsen muss, ist klar)
Hallo,
ist es eigentlich rechtens, eine Ansparabschreibung aus den Vorjahren aufzulösen (weil die Frist rum ist) und in der gleichen Erklärung für das kommende Jahr eine neue in gleicher Höhe zu bilden?
(Das ich das verzinsen muss, ist klar)
Ab 2007 gibt es den Investitionsabzugsbetrag mit der Folge, dass ein nicht ausgenutzter Abzugsbetrag rückwirkend (!) für das Jahr der Bildung rückgängig gemacht wird. Man will damit die reine Steuerverschiebung verhindern. Achtung: Die rückwirkende Änderung lässt Nachzahlungszinsen von 0,5% pro Monat entstehen. Das tut bei den heutigen Kapitalmarktzinsen weh.
solange die Investitionsabsicht noch besteht ist auch wieder eine Ansparabschreibung möglich. Allerdings gibt es die Ansparabschreibung in der alten Form nicht mehr, dafür gibt es jetzt einen s. g. Investitionsabzugsbetrag!
Nachtrag: Und die Frist für die Auflösung nach 5 Jahren für Existenzgründer, gilt die für das Ansparjahr oder für das Erklärungsjahr?
Hab ich also für eine 2005er Ansparabschreibung Zeit bis 2010, wenn ich 2005 noch Existenzgründer war?
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