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Ansparabschreibung?

Frage von Taha77 Taha77

Ich habe zwar gestern schon eine ähnliche Frage gestellt, hatte aber einen dummen Tipfehler der alles verfälscht hat. Daher nochmal: Ich habe (Steuerkasse 3) im letzten Jahr 22000 Euro verdient (Angestellt). Meine Frau ist Selbstständig (Dienstleistung) und hat nach Abzug der Kosten ca 8000 Euronen verdient. Bisher gings ohne Steuerberater, da sich 2006 die Ausgaben und Einnahmen meiner Frau in etwa die Waage hielt. Jetzt die Frage: 1. Müssen wir die Steuererklärung bei Zusammenveranlagung auch zusammen abgeben oder geht es auch getrennt?

  1. Wir wollen 2009 neue Büromöbel anschaffen. Lohnt es sich da evtl. jetzt eine Ansparabschreibung anzusetzen um den Gewinn zu mindern? Danke schön!
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Antworten (3)

  • 3
    Antwort von Alinchen Alinchen

    Wenn Ihr die Zusammenveranlagung wählt, müsst Ihr die Steuererklärung natürlich auch zusammen abgeben... Ansonsten wäre das ja die getrennte veranlagung!

    Du kannst selbstverständlich einen Investionsabzugsbetrag (frühere Ansparabschreibung) bilden... Musst aber aufpassen, dass die Investition nicht geringer ist, als angegeben... Sonst gibt´s einige Probleme (wenn man es denn so nennen mag)!

    Mein Rat also: Immer etwas geringer bilden!

  • 1
    Antwort von Wolfi0410 Wolfi0410

    Lade Dir doch mal ganz einfach die offiziellen Formulare von ELSTER (ELektronische STeuerErklärung) unter http://www.elster.de runter und gib Deine Daten ein. Dann kannst Du Dir direkt ausrechnen lassen wieviel Steuern anfallen. und kannst die Daten auch verändern und neu rechnen.
    Wenn alles passt nach Deinen Vorstellungen sendest Du es direkt an Dein zuständiges FA und schickst den Ausdruck mit den Unterschriften und den zugehörenden Belegen per Post hinterher.
    So einfach geht das.

  • 0
    Antwort von antola61 antola61

    Bei Zusammenveranlagung müßt ihr auch zusammen abgeben, sonst getrennte VA!

    Ansparabschreibung gibts ab 2007 nicht mehr, es heißt jetzt Investitionsabzugbetrag und der wird etwas komplizierter bearbeitet... Wie "Alinchen" schreibt: lieber geringer ansetzen, denn sonst wird der ESt-Bescheid 2007 rückwirkend geändert....

    Erst würd ich schauen, ob es überhaupt nötig ist, den Gewinn zu mindern! Übrigens könnt ihr ab 2008 für alle Anschaffungen, auch wenn dafür kein Investitionsabzugbetrag eingestellt wurde, eine Sonder-AfA von 20% absetzen. Auch, wenn also der Gewinn 2007 (22.000 und 8.000 ist nicht sehr hoch!) nicht durch den Investitionsabzugbetrag gemindert werden muß, könnt ihr 2009 auf jeden Fall für die Büromöbel diese Sonder-AfA ansetzen!

    Habt ihr kein Steuerprogramm? Damit könntest du wunderbar ausrechnen, wieviel Steuern bei euch anfallen würde, und demnach entscheiden, ob du den Gewinn mindern willst!

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