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Anschuldigung wegen Diebstahl

Frage von Inge9953 Inge9953

Meine Mutter arbeitete seit vielen Jahren in einem privaten Haushalt. Nun wurde sie verschuldigt verschiedene Gegenstände und Kleidungsstücke gestohlen zu haben. Meine Mutter hat klar und deutlich gesagt, daß sie nichts gestohlen hat und hat ihrer Chefin darauf hin den Wohnungsschlüssel zurückgegeben mit der Bemerkung, daß sie ihre Wohnung nicht mehr betreten wird. Ca. 2 Wochen später hat besagte Dame bei meiner Mutter angerufen und sie aufgefordert die gestohlenen Dinge zurückzugeben, ansonsten würde sie rechtliche Schritte gegen meine Mutter einleiten. Meine Mutter hat definitiv nichts gestohlen. Dieselbe Anschuldigung von besagter Dame erging bereits vor ca. 4 1/2 Jahren an mich. Was kann man gegen solche haltlosen Anschuldigungen tun?

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Antworten (10)

  • 8
    Antwort von anjanni anjanni

    Ignorieren.

    Oder die Dame anzeigen wegen Rufschädigung.

    Wenn sie Dich auch schon mal beschuldigt hat: wie ist denn die Geschichte damals ausgegangen? - Und auf dem Hintergrund dieser Erfahrung: warum hat Deine Mutter ausgerechnet dort einen Job angenommen?

    Kommentar von LowNils LowNilsLowNils

    DH! So eloquent formuliert :D

    Kommentar von Inge9953 Inge9953

    Meine Mutter arbeitet dort schon seit fast 30 Jahren und ich habe damals nur bei schwereren Arbeiten mitgeholfen. Ich habe ihr damals einen entsprechenden Brief geschrieben mit der Option sie wegen Rufschädigung anzuzeigen, falls die nicht mit diesen Unterstellungen aufhört. Dann war ruhe bis jetzt.

  • 3
    Antwort von DerEntomologe DerEntomologe

    Zwei Wochen NACH dem angeblichen Diebstahl will sie erst rechtliche Schritte einleiten? Lachhaft - ihre Glaubwürdigkeit wird dadurch nicht gerade gestärkt. Ruhe bewahren und warten, ob sie eine Anzeige macht. Wer erst zwei Wochen nach einem Diebstahl Schritte einleitet, dürfte weder vor der Polizei noch vor Gericht glaubhaft sein.

  • 2
    Antwort von harryohnetoto harryohnetoto

    Wenn die Dame nicht an Altersdemenz leidet, wäre eine Anzeige bei der Polizei möglich. Strafantrag wegen übler Nachrede, falsche Verdächtigung.

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    Antwort von Wuschelwestie Wuschelwestie

    Deine Mutter hat richtig gehandelt und den Schlüssel abgegeben. Die alte Damen könnte Anzeige wegen Diebstahls bei der Polizei erstatten. Da sie aber damit 2 Wochen gewartet hat, hat sie schlechte Karten. Ich würde entweder selber Anzeige wegen übler Nachrede erstatten oder aber einfach abwarten. Deine Mutter kann ihr auch schriftlich mitteilen, dass sie sich solche Anschuldigungen verbittet und falls sich die alte Dame nicht schriftlich entschuldigt, Anzeige erstattet.

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    Antwort von Christian1201 Christian1201

    Besagte Dame sollte es schwer haben, ihre Anschuldigungen zu beweisen. Somit braucht ihr vor "ihren rechtlichen Schritten" schon mal keine allzu große Angst haben. Aber gegen die Anschuldigung würde ich anstelle Deiner Mutter Anzeige erstatten. Geht doch nicht mehr um die Arbeitsstelle, sondern um die eigene Würde. Und letztendlich zu der "Dame" kann ich nur Folgendes einfügen:

    >“Es gibt Menschen die haben Pfiff, auf manche sollte man lieber pfeifen.“<

    LG. und viel Glück Christian aus Berlin

    Kommentar von Inge9953 Inge9953

    Danke für den Tip. Das mit der Anzeige werden wir in die Wege leiten.

    LG Inge aus Augsburg

  • 1
    Antwort von Nellina Nellina

    zu welchen Bedingungen hat Deine Mutter dort gearbeitet? Wurden die Abgaben vom dem Arbeitgeber gemacht oder hat sie dort schwarz gearbeitet?

    Wenn sie nicht offiziell angemeldet war, dann kann man auch gegen sie nicht vorgehen. Wäre ja schrecklich, wenn der Arbeitgeber die Nachzahlungen machen müsste!

    Kommentar von Inge9953 Inge9953

    Ne, ne nicht schwarz, sie war schon angemeldet.

  • 1
    Antwort von snecke snecke

    Könntest Anzeige erstatten wegen Verleumdung und übler Nachrede

  • 1
    Antwort von pfefferminzwind pfefferminzwind

    Wie seid Ihr denn damals verfahren?

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    Antwort von floeh18 floeh18

    eig nichts außer zur polizei und anzeige wegen rufscshädigung...

    ihr das vorher nochmal sagen vl könnt ihr euch außergerichtlich mit ihr einigen ;)

    aber nichts unter 4 000 annehmen ^^

  • 0
    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    Abwarten, und wenn die Anschuldigungen in die Öffentlichkeit kommen, dann eine Anzeige wegen übler Nachrede.

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