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Anschnallpflicht im PKW / LKW, so er sich auf dem Waggon ( Bahn ) befindet?

Frage von Mezzoforte Mezzoforte

Muss man sich im Führerhaus / Fahrzeugkabine anschnallen, wenn man mit der BAHN z. B. über den Hindenburgdamm ( Niebüll nach Westerland / Sylt ) fährt? Man ist dann auf nem Waggon "gesattelt". Gilt dafür die Anschnallpflicht ?

Diese Frage kam heute im Kollegenkreise auf und führte zu keiner Antwort. Selbst meinte bzw. plädiere ich für nein. Man führt das Fahrzeug ja nicht ( mehr ). Liege ich da korrekt ?

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Antworten (7)

  • 1
    Antwort von denjo2 denjo2

    eigentlich nein da der motor ja nicht läuft...

    Kommentar von Mezzoforte MezzoforteMezzoforte

    Wissen tu ich, dass ein KFZ "geführt" wird wenn man es BEWEGT.

    Kommentar von denjo2 denjo2denjo2

    ja aber man bewegt es ja nicht

  • 1
    Antwort von tomsong tomsong

    Anschnallen ist vielleicht nicht verkehrt, falls die Kiste vom Waggon kippt!:)

  • 1
    Antwort von wernilein wernilein

    das kam heute in den Nachrichten,..

    Kommentar von Mezzoforte MezzoforteMezzoforte

    Und ? Was muss ich dann tun ?

    Gurten / Unterlasssen ?

  • 1
    Antwort von corvettedrv corvettedrv

    Keine Anschnallpflicht

  • 1
    Antwort von Pantex Pantex

    Denke schon. Im Zugabteil ist man ja auch nicht angeschnallt.

    Und - wer will da kontrollieren und Strafzettel austeilen??

    Kommentar von Mezzoforte MezzoforteMezzoforte

    Die Frage kam in einer Diskussion um den schweren Unfall mit einem Toten auf. Die Versicherungen dürften sich damit nun auseinandersetzen mögen.

  • 1
    Antwort von FvEFvE FvEFvE

    aber fehler ist es keiner

  • 1
    Antwort von Annemaus85 Annemaus85

    Man muss sich nicht anschnallen. Beim Rückwärtsfahren zum Einparken muss man sich auch nicht anschnallen.

    Kommentar von kappe619 kappe619kappe619

    doch natürlich, jedesmla, wenn das auto fährt!

    Kommentar von Annemaus85 Annemaus85Annemaus85

    Beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit gilt das nicht. Daher auch beim Einparken, es sei denn du parkst mit 100 Sachen ein. Siehe da: http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_21a.php

    Kommentar von Annemaus85 Annemaus85Annemaus85

    P.S.: Nicht falsch klugscheißen! :P

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