Gemäß StVO §23:
(1) Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, daß seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muß dafür sorgen, daß das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsmäßig sind und daß die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. (..)(§ 17 Abs. 1).
Ein Hund gilt im Auto als Ladung.Sicherungen:
Geschirrgurte (Kosten: ca. 9€ aufwärts), Hundenetze,Sicherungsgitter,gesicherte Transportboxen.
Wenn du das nicht befolgst,dann kann es zu Bußgeld oder drei Punkten kommen.
bisher saß sie vorne zwischen meinen beinen (also ich bin nich der fahrer;))
das geht gar nicht und ist saugefährlich, auch für andere verkehrsteilnehmer! also ab auf den rücksitz und anschnallen!
Wirklich gefählich ist es eigtl. nicht. Vor allem für andere Verkehrsteilnehmer. Aber der Gesetzgeber schreibt's nun mal vor.