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Anschlussgebühren für zweites Haus

Frage von Alexander0144 Alexander0144

Hallo zusammen.

Ich hätte da mal eine Frage an euch. Ich habe vor 3 Jahren ein zweites Haus am Grund meiner Großmutter gebaut. Von ihrer Seite wurden im Jahre 1960 sämtliche Gebühren für Anschlüsse von Kanal, Strom usw. Bezahlt.

Jetzt meint unsere Gemeinde (bez. Tulln, Österreich) ich müsse für mein Haus nochmals diese Kosten erstatten?

Ist das legitim?

Danke schon jetzt für eure Antworten

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Antworten (2)

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    Antwort von Energeizer Energeizer

    ganz sicher wirst Du zahlen müssen und die Höhe ergibt sich aus den Satzungen. ein Teil der Kosten sind Anschlusskosten, also Rohre verlegen, Straße teeren und ein anderer Teil zielt auf den Verbrauch und die Nutzung der Infrastruktur der Gemeinde ab, also Kanalnetz und Kläranlage und was auch immer .Dafür werden dann je nach Satzung die m² des Hauses oder die m³ herangezogen.

    Das steht in der Satzung, die Du einsehen kannst und das wird Dir jeder in der Gemeinde oder Stadt gerne erklären.

    Seh es einfach so: die Kosten richten sich nach der Göße und wenns größer wird, dann kostet es mehr. Ist der Neubau doppelt so groß werden die Kosten auch anteilig steigen, baust Du später dazu, dann eben auch.

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    Antwort von Seehausen Seehausen

    Das kann sich nur aus den örtlichen Erschließungssatzungen ergeben; generelle Antworten sind seriös nicht möglich.

    Kommentar von Alexander0144 Alexander0144

    Naja, das mag ja vielleicht so sein, dass generelle Antworten nicht seriös möglich sind. Trotzdem hätte ich gerne gewusst, ob sowas schon jemand anderen auch passiert bzw. Bei jemanden vorgekommen ist. Denn mein Wissensstand ist der, dass es nicht rechtliche Verankert ist.

    Kommentar von Seehausen SeehausenSeehausen

    "Rechtlich verankert" kann das nur in der jeweiligen Ortssatzung sein. Und die ist eben von Ort zu Ort unterschiedlich! Deshalb sind allgemeine Antworten oder Erfahrungsberichte zu anderen Einzelfällen in beide Richtungen unseriös!

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