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Anschluß an Gemeinschafts-Sat-Anlage oder mobile Anlage auf dem Balkon?

Frage von DSoldat83 DSoldat83

Hallo, ich ziehe zum 16.9.11 in eine andere Mietwohnung in der Kabelanschluß zum monatlichen Preis von 15,-€ (zzgl. Freischaltgebühr) und eine Gemeinschafts-Sat-Anlage zum mtl. Preis von 6,-€ (zzgl. 44,95 € Freischaltgebühr) verfügbar sind. Ich bin gänzlich gegen Kabel-Anschluß, da mitr die Programmvielfalt zu gering ist. Aus meiner bisherigen Wohnung nehme ich meine mobile Sat-Anlage mit, sodass ich problemlos mein "eigenes Ding" machen könnte. Ich will mich nicht an monatliche Gebühren binden, zumal ich die Konditionen für sehr dubios halte. Das Antragsformular ist angehängt. Kann mir bitte jemand sagen, dass ich nicht zwischen 2 Übeln wählen muss, sondern auch auf eigene Faust wie gewohnt fernsehen kann! (Mit der Anbringung meiner Anlage beschädige ich selbstverständlich nicht die Bausubstanz oder andere Teile der Mietsache)

Vielen Dank für die Antworten im Vorraus...

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Antworten (1)

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    Antwort von hell11 hell11

    Wenn Gemeinschaftsanlagen angeboten werden, dann sind diese zu nutzen, Satelitenschüsseln verunstalten nun mal das Bild eines Hauses, so etwas ist vorher bei der Anmietung zu klären, nachschieben kommt nicht gut an.

    Kommentar von DSoldat83 DSoldat83

    Ok, danke.

    Aber wenn mir jetzt die Vielfalt oder Qualität der angebotenen Sat-Programme nicht zusagt (BGH meint Heimatsender bei Ausländern oder mittlerweile HD Programme im Informationszeitalter), kann ich doch egtl. darauf bestehen, Verunstaltung hin oder her. Das Informationsrecht des Einzelnen steht darüber. Habe schon sehr viel recherchiert aber eine Patentlösung gibt es wohl nicht, ausser halt DVB-T :-(

    Ich will mich einfach nicht vertraglich binden müssen und schon garnicht wie in diesem Beispiel mit dem Antrag.

    Für 44,95€ Anschlussgebühr kauf ich eine komplette Single-Anlage und hab ausgesorgt. Ich finde es unverschämt dann noch zusätzlich 6 € pro Monat Gebühr zu erheben. Bei 40 Mietparteien macht das 240€ pro Monat für nichts. Meine bisherige Anlage musste in 5 Jahren nicht gewartet werden. Was soll das? Ist das wirklich rechtens?

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