Hallo! Habe eine Frage zum Mietrecht. Meine Mutter wohnt zur Miete in einer Einliegerwohnung. Die Vermieter wohnen im Haus. Bisher wurde das Abwasser über eine eigene Klärgrube /abpumpen entsorgt. Nun wurde der gesamte Straßenzug an das Abwassernetz angeschlossen. Die Vermieter haben diese "Modernisierung" nun teilweise umgelegt und verlangen deswegen 40,-€ mehr Miete im Monat. Ist das rechtens?
Anschluss an Abwassernetz-Mieterhöhung?
Antworten (6)
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3Antwort von
BrunoBruno
Ja. Ist es. Der Vermieter wqird ja zur Kasse gebeten vom Staat. Da wird geteilt.
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MathiasMuenchMathiasMuench Jein, zumindest kann der Vermieter unter Umständen die Baukosten im Zusammenhang mit der Anschlusspflicht auf die Mieter umlegen. Siehe meine Antwort.
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BrunoBruno Danke Mathias fur die Muehe die Du Dir gemacht. Nun sehen hoffentlich alle etwas klarer.
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MathiasMuenchMathiasMuench Das ist aber auch wirklich eine interessante Frage. Und auch so ein Ja-Nein-Ja-Nein-Ja-Schema hat man selten bei den Antworten. Mir gefällt gerade dieser teils kontroverse Austausch bei GF. Gruß, Mathias
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BrunoBruno Mathias, kontroverser Austasuch waere zu begruessen, findet aber, nach meiner GF Erfahrung selten statt, wenn nicht Menschen wie Du, sich die Muehe machen, zu forschen, zu entdecken, was koennte jetzt richtig, was falsch sein. Oft bleibt der groesste Bloedsinn stehen, weil sich einfach niemand mehr drum kuemmert. Nehme mich da nichts aus, aber, wenn Du x-mal korrigierst, nicht mal ein Daume, der beweist, aha, wenigstens gelesen, einfach nichts, dann frag ich mich wozu. Schoenen Abend, wie gesagt, melde dich mal privat.
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2Antwort von
MismidMismid
Eine Mieterhöhung ist nur gerechtfertigt wenn es sich um ein Wohnwertverbesserung handelt. Ob es sich in diesem Fall um eine Verbesserung handelt, von dem der Mieter etwas hat läßt sich drüber streiten. Das wäre ungefähr das gleiche wie wenn man eine Erhöhung der Miete verlangen würde, weil der Müll jetzt verbrannt wird anstatt zur Deponie gefahren wird.
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MathiasMuenchMathiasMuench Die Mieterhöhung kann auch dann gerechtfertigt sein, wenn den Vermieter unvorhergesehene Zwangsmaßnahmen wie der Anschluss an ein Kanalisationsnetz trifft.
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1Antwort von
MathiasMuenchMathiasMuench
Es ist leider komplizierter, als von den anderen Antwortgebern gesehen. Die zutreffende Antwort ist nicht ja oder nein, sondern: "Es kommt darauf an".
Es muss keine Wohnwertverbesserung eintreten, damit der Vermieter die Modernisierungskosten auf die Mieter umlegen kann. Wohnwertverbesserung ist nur eine Alternative von den 4 in § 559 Abs. 1 BGB genannten. Der Vermieter kann auch dann 11% der Modernisierungskosten jährlich auf die Mieter umlegen, wenn "er andere bauliche Maßnahmen aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat."
Hierzu kann auch der Zwangsanschluss an die Kanalisation gehören, sagen die Landgerichte München II und Wiesbaden sowie diverse Amtsgerichte. Nur das Landgericht Hildesheim lehnt das ab.
Man kann sich merken: Wenn bei Abschluss des Mietvertrags die Anschlusspflicht schon bestand, hätte der Vermieter die Miete anders kalkulieren müssen. Er kann sie dann nicht nachtärglich erhöhen. Entsteht die Anschlusspflicht aber erst während des Mietvertrags, ist die Modernisierungserhöhung möglich, der Vermieter kann die Kosten seiner Baumaßnahmen umlegen.
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1Antwort von
kunnikunni
nach § 559 BGB ist dies zulässig. ( 11 % der Kosten) Eine aber zum Nachteil des Mieters festgelegte Kostenbelastung ist unwirksam.
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manni1937manni1937
Eine Mieterhöhung ist nicht gerechtfertigt. Es können zwar die geänderten Abwassergebühren berechnet werden ,(wahrscheinlich sogar geringer) nicht aber die Anschlußkosten an den Kanal , denn das ist keine Wohnwertverbesserung.Solche Kosten sind nicht umlagefähig ! dies sagt manni1937 als Vermieter.(Erkundigt Euch beim Mieterverein)
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0Antwort von
Westland selten, dass eine Frage so kontrovers beantwortet wurde: nun mein Senf als Vermieter: NEIN - eine Mieterhöhung ist nicht gerechtfertigt. Da gerade die Begriffsdefinition "wohnwerterhöhend" nicht gegeben ist (ein vorhandener Zustand - Fäkalienabfuhr - wird lediglich in artgleichen - Kanalisation - umgewandelt, der Effekt jedoch "schmutziges Wasser muss weg", bleibt der gleiche), bleibt der Eigentümer trotz sinkender Kosten für den Mieter auf den Kosten für Umschluss nebst Gebühren der Wasserwerke sitzen.
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MathiasMuenchMathiasMuench Stimmt so nicht. Das Gesetz verlangt keine "wohnwerterhöhenden" Maßnahmen. Es reicht, wenn der Vermieter Baumaßnahmen wegen Umständen vornehmen muss, die er nicht zu vertreten hat.
stimmt absolut nicht.