Anschaffungsrechnung gleich Kaufvertrag?
Hallo zusammen,
Ich quäle mich gerade mit einer Versicherung rum. Mir wurde mein Auto entwendet, ich habe neben der normalen Teilkasko noch eine Zusatzversicherung die Santander Safe.
Wie auch immer, ich habe jetzt alle benötigten Unterlagen der Safe Versicherung zu geschickt. Heute kam ein Schreiben das Sie noch die Anschaffungsrechnung benötigen, nicht den Kaufvertrag! Ich habe Ihnen nämlich den Kaufvertrag hingeschickt. Aber Anschaffungsrechnung??? Ich habe den Wagen damals gebraucht vom Händler gekauft und da Habe ich nur den Kaufvertrag und ein Übergabeprotokoll bekommen.
Weiß einer was die jetzt von mir haben wollen? Habe da versucht anzurufen, geht aber keiner mehr ran.
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Hallo. Vielleicht ist es noch möglich zum Händler zu fahren damit er eine Anschaffungsrechnung ausstellt.Nimm dazu den Kaufvertrag mit. Gruß Ralf
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Offenbar wollen sie den Nachweis, dass der im Kaufvertrag vereinbarte Preis von dir auch tatsächlich gezahlt worden ist, denn man muss ja nicht jeden vereinbarten Preis auch tatsächlich gezahlt haben - wozu allerdings eine Quittung oder ein Bankauszug wesentlich aussagekräftiger wäre als eine Rechnung; denn man muss ja auch nicht alles zahlen, was einem in Rechnung gestellt wird.
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Antwort von aduehring 20.09.2012
Hi,
habe gerade bei der Versicherung angerufen und mal nachgefragt. Die Dame am telefon meinte das Kaufverträge nur bei Privatkäufen zählen und da ich den Wagen beim Händler gekauft habe müsste ich eine Rechnung bekommen habe. Als Sie dann irgendwas von der Steuernummer des Händlers erwähnt hat, meinte ich nur die ist ja unten vom Kaufvertrag angegeben! Sie: Ja stimmt, dann mache ich dem Kollegen der das bearbeitet hat einen Vermerk.
Oh man wir werden sehen!! mache mir gerade echt Sorgen das die sich quer stellen. Habe mal nach der Versicherung gegoogelt. Es handelt sich um die RiMaxx Versicherung und man ließt nur schlechtes.
Kommentar von jippijajeyjippijajey 20.09.2012Sie: Ja stimmt, dann mache ich dem Kollegen der das bearbeitet hat einen Vermerk.
erstmal hört sich das aber nicht unbedingt negativ an. Vielleicht haben die wirklich nur nicht richtig hingeschaut. Bevor du dir allzuviele Sorgen machst, solltest du am Montag nochmal nachfragen, ob die alle benötigten Angaben haben.
PS: wenn man nach "XY-Versicherung" und "Probleme" googlet, wird man bei jedem XY den Eindruck haben, dass man es mit einer Verbrecherorganisation zu tun hat. Manchmal zu recht, aber oftbekommt man auch einfach sein Geld.
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Antwort von aduehring 19.09.2012
Na hoffen wir das mal nicht!! Ja dann fahre ich halt zum Händler und lasse mir noch mal so eine Anschaffungsrechnung ausstellen. Vor allem ist im Kaufvertrag noch genau beschrieben wie viel ich in Bar bezahlt habe und wie viel genau ich finanziert habe.
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In deren Versicherungsbedingungen steht nichts von einer Anschaffungsrechnung. Ist auch nicht unbedingt notwendig zum Vertrag noch eine Rechung zu haben ... die Leistungspflicht ergibt sich schließlich aus dem Vertrag. Vielleicht ist das ja nur der Anfang eines Versuchs der Versicherung, sich um die Zahlung herumzudrücken.
- Schadenmeldung Ein Schadenereignis ist sofort an unsere Schadenhotline 0180 3333 106* (* 9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent/Minute) zu melden. Folgende Informationen und Unterlagen sind unverzüglich dem Versicherer einzureichen: a) Fahrzeugdaten: Fahrzeugart und –typ, Datum der Erstzulassung, amtliches Kennzeichen, Vertrag über den Kauf des Fahrzeuges; b) Tag des Schadens; c) gegebenenfalls Kopie der Abrechnung des Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherers; d) sofern keine Schadenabrechnung auf Basis Ziffer 9 c vorliegt, ist der Nachweis des Wiederbeschaffungswertes durch ein Gutachten der Schadenschnellhilfe (SSH) oder der DEKRA zu erbringen. Die Kosten dieses Gutachtens gehen zu Ihren Lasten.
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Antwort von aduehring 19.09.2012
Ja das mit dem zum Händler fahren habe ich mir auch schon überlegt. Ich rufe da Morgen mal an und Frage mal nach. Sonst muss ich den Kontoauszug raussuchen, als ich das Geld abgebucht habe..
Schönen Dank ;)
das wäre ja auch sehr verständlich.
Doch deine Skepsis gegenüber der Rechnung als beweis der Kaufpreiszahlung teile ich ebenso. schließlich ist eine Rechung doch ncihts anderes als ein unbestätigte Forderung. Ein gegenseitiger Kaufvertrag hingegen bestätigt diese Forderung.