Frage von aduehring 19.09.2012

Anschaffungsrechnung gleich Kaufvertrag?

  • Antwort von user1481 19.09.2012
    2 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Hallo. Vielleicht ist es noch möglich zum Händler zu fahren damit er eine Anschaffungsrechnung ausstellt.Nimm dazu den Kaufvertrag mit. Gruß Ralf

  • Antwort von blackleather 19.09.2012
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    Offenbar wollen sie den Nachweis, dass der im Kaufvertrag vereinbarte Preis von dir auch tatsächlich gezahlt worden ist, denn man muss ja nicht jeden vereinbarten Preis auch tatsächlich gezahlt haben - wozu allerdings eine Quittung oder ein Bankauszug wesentlich aussagekräftiger wäre als eine Rechnung; denn man muss ja auch nicht alles zahlen, was einem in Rechnung gestellt wird.

  • Antwort von aduehring 20.09.2012

    Hi,

    habe gerade bei der Versicherung angerufen und mal nachgefragt. Die Dame am telefon meinte das Kaufverträge nur bei Privatkäufen zählen und da ich den Wagen beim Händler gekauft habe müsste ich eine Rechnung bekommen habe. Als Sie dann irgendwas von der Steuernummer des Händlers erwähnt hat, meinte ich nur die ist ja unten vom Kaufvertrag angegeben! Sie: Ja stimmt, dann mache ich dem Kollegen der das bearbeitet hat einen Vermerk.

    Oh man wir werden sehen!! mache mir gerade echt Sorgen das die sich quer stellen. Habe mal nach der Versicherung gegoogelt. Es handelt sich um die RiMaxx Versicherung und man ließt nur schlechtes.

  • Antwort von aduehring 19.09.2012

    Na hoffen wir das mal nicht!! Ja dann fahre ich halt zum Händler und lasse mir noch mal so eine Anschaffungsrechnung ausstellen. Vor allem ist im Kaufvertrag noch genau beschrieben wie viel ich in Bar bezahlt habe und wie viel genau ich finanziert habe.

  • Antwort von jippijajey 19.09.2012

    In deren Versicherungsbedingungen steht nichts von einer Anschaffungsrechnung. Ist auch nicht unbedingt notwendig zum Vertrag noch eine Rechung zu haben ... die Leistungspflicht ergibt sich schließlich aus dem Vertrag. Vielleicht ist das ja nur der Anfang eines Versuchs der Versicherung, sich um die Zahlung herumzudrücken.

    1. Schadenmeldung Ein Schadenereignis ist sofort an unsere Schadenhotline 0180 3333 106* (* 9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent/Minute) zu melden. Folgende Informationen und Unterlagen sind unverzüglich dem Versicherer einzureichen: a) Fahrzeugdaten: Fahrzeugart und –typ, Datum der Erstzulassung, amtliches Kennzeichen, Vertrag über den Kauf des Fahrzeuges; b) Tag des Schadens; c) gegebenenfalls Kopie der Abrechnung des Kfz-Haftpflicht- oder Kaskoversicherers; d) sofern keine Schadenabrechnung auf Basis Ziffer 9 c vorliegt, ist der Nachweis des Wiederbeschaffungswertes durch ein Gutachten der Schadenschnellhilfe (SSH) oder der DEKRA zu erbringen. Die Kosten dieses Gutachtens gehen zu Ihren Lasten.
  • Antwort von aduehring 19.09.2012

    Ja das mit dem zum Händler fahren habe ich mir auch schon überlegt. Ich rufe da Morgen mal an und Frage mal nach. Sonst muss ich den Kontoauszug raussuchen, als ich das Geld abgebucht habe..

    Schönen Dank ;)

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