Darf ein Radfahrer oder ein Fußgänger einem Autofahrer, der ihn behindert oder gefährdet gegen die Scheibe klopfen oder aufs Dach hauen (ohne etwas kaputt zu machen natürlich)? Bitte auch den Grund angeben!

Aber sicher doch. Bei Behinderung: Anzeige (Ordnungswidrigkeit).
Kennzeichen, Fahrzeugtyp notieren, und sich das Gesicht des Fahrers (Störers) einprägen.

Klar.
Denn ich als Fußgänger habe ja keine Hupe, um den Autofahrer auf eine Gefahr hinzuweisen oder zu wecken, wenn er im Verkehr pennt.

hat der ne hupe als radfahrer..?.manche sind so blind und taub...da würde ich auch klopfen...
sicher... warum nicht? Du beschädigst den Gegenstand ja nicht, oder? Was ist dabei?

Nein. Ist mir aber schonmal passiert. In München natürlich... Viele Radfahrer sind egoistisch und uneinsichtig. Einige auch einfach nur dämlich ;o) Beim nächstem mal habe ich einen Stock zur Hand, den ich dann direkt in die Speichen werfen werde.
vorsätzliche Sachbeschädigung und Eventualvorsatz für Körperverletzung ist richtig dämlich. Menschen, die so etwas machen, sollte man regelmäßig und lebenslänglich den Führerschein entziehen!
Benjy am 13. Mai 2009 21:07 Nicht Eventualvorsatz, sondern Vorsatz! ;o) Das mit dem Führerscheinentzug sollte aber nur dann vertreten werden, wenn diese Leute nie wieder ein Rad fahren bzw. kaufen dürfen... ;P
Was hast du denn gemacht ?? Direkt vor ihm auf die Strasse gefahren, ihm den Vortritt genommen, auf dem Fahrradparkplatz parkiert, weil du zu faul warst dein Dach vom Gabi zu montieren? Ihn zu knapp überhohlt. Dich ihm in den Weg gestellt so nach dem Motto, wenn ich warten muss, muss jeder andere auch warten? Den Radweg als Abkürzung benutzt und gehupt, damit er gefälligst Platz machen soll ???

Ich würde sagen, das fällt bereits in den Bereich der Nötigung. Bin aber nicht absolut Sicher. Wenn aber der PKW-Fahrer dadurch abgelenkt und einen Unfall verursachen würde...
zu was wird der Autofahrer denn genötigt?
GabrielBlack am 12. Mai 2009 20:13 Dazu, seinen Blick vom Straßenverkehr abzuwenden.
Da ließe es sich gut über die Rechtswidrigkeit streiten. ^^
Wieso streiten? Ein Autofahrer, der sich bereits durch ein Klopfen gegen sein Auto genötigt fühlt und sich so ablenken lässt, dass er einen Unfall baut, ist nicht für das Führen eines KfZ geeignet. Dass das Klopfen nie und nimmer eine Nötigung darstellt ist ja wohl klar.

bon mir aus darfste ihm dann auch mal so richtig schoen in die kaulochfalte ballern. Der sll aufpassen mit seiner mistkarre wo er hinfaehrt der prolo

naja wenn mir einer aufs Dach haut steig ich aus
und dann?
Felix820 am 12. Mai 2009 20:19 streit anfangen
das gehört sich nicht
auf Dach hauen klingt jedenfalls gewalttätig
oberaden am 12. Mai 2009 20:42 aber wenn du denn beinahe(aus versehen) umgesäbelt hast....da würd ich auch vorher hauen...
Felix820 am 12. Mai 2009 21:00 ja das ist klar
Benjy am 13. Mai 2009 09:53 Die meisten Radler achten gar nicht auf den Verkehr. Sie bestehen nur auf deren Vorfahrt (was man ja nicht immer machen sollte). Da wird man sogar angemault, obwohl man den Radfahrer hätte gar nicht sehen können...