Hallöchen! Kennt einer von euch irgend 'ne Möglichkeit, Anrufe zurück zu verfolgen, ohne daß man gleich 'ne Fangschaltung einbauen muß, die ja extrem teuer ist? Ich meine solche Anrufe, wo im Display keine Telefonnummer angegeben ist, also "Nummer nicht übertragen" o.ä. Also sog. "anonyme" Anrufe. Gibt's da 'ne spezielle Website, oder kann ich das ausschließlich über meinen Anbieter machen (lassen)? Besten Dank im Voraus für eure Hilfe/Antworten.
Antworten (8)
-
1Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
anjannianjanni
Wenn die Rufnummer nicht übermittelt wird, hast Du keine Chance.
-
0Antwort von
TrilobitTrilobit
Ich habe mal gehört, dass Psychiater ein besonderes Dienstmerkmal beantragen können, durch das sie auch unterdrückte Rufnummern sehen.
Bist du einer? :-)
-
0Antwort von
firstguardianfirstguardian
Wenn die Rückverfolgung Sinn macht, dann kann man die auch beantragen. Die Gerichte pfüen aber sorgfältig bevor dies genehmigt wird! Liegt denn ein schwerwiegender Grund vor?
-
-
0Antwort von
swchenswchen
schaff dir einen anrufbeantworter an, da hat keiner lust, drauf zu sprechen...
-
0Antwort von
MismidMismid
nein, das geht nur über den Telefonanbieter und mit ensprechendem Telefon, das diese Option anbietet. Aufwendig ist es nicht, kostet aber etwas Geld. Ist aber bezahlbar und nicht sehr teuer
Kommentar von
monja1995monja1995 Trotzdem werden unterdrückte Nummern nicht angezeigt
Kommentar von
MismidMismid wenn man beim Provider die Fangschaltung aktiviert hat und am Telefon dann den Fang aktiviert wird bei der Monatsabrechnung die Rufnummer aufgeführt! Die Polizei weiß auch jederzeit wer anruft auch wenn man die Rufnummer unterdrückt
-
0Antwort von
andreas48andreas48
auch dein Anbieter kann dir bei Rufnummerunterdrückung nicht helfen
Kommentar von
MismidMismid doch das geht! Die Telekom weiß natürlich auch von wem Anrufe kommen, bei denen die Rufnummer unterdrückt wurde,
Kommentar von
andreas48andreas48 aber da kein Straftatsbestand vorliegt, wird sie dir keine Auskunft erteilen..außerdem muss der Rufnummernunterdrücker ja nicht bei der Telekom sein..
Kommentar von
MismidMismid es spielt keine Rolle woher derjenige aunruft. Das geht auch bei Auslandsgesprächen. Und es muß keine Straftat vorliegen
Kommentar von
anjannianjanni Es muß aber zumindest - aus Datenschutzgründen - ein berechtigtes Interesse vorliegen. Und das muß man dann erst mal nachweisen... Wann außer bei einer Straftat wird man das schon im Sinne des Datenschutzes nachweisen können?
-
-
0Antwort von
monja1995monja1995
Nein und das ist gut so, sonst hätte ich meine Geheimnummer ja umsonst
Hab' ich ja. Bloß wenn der anspringt und niemand draufquatscht, ist das auch blöd. Und wenn dann keine Nr. vorhanden ist und die Person - also der Anrufer - nicht auf den AB sabbelt, woher soll ich denn wissen, wer das gewesen sein könnte, ob es evtl. wichtig ist und ob und wen ich ggf. zurückrufen soll?
Wenn nicht draufgesprochen wird, wars nicht wichtig. Ganz einfach.
Wenn es wichtig war, dann ruft der nochmal an. Wenn du zurueckrufen sollst, dann wird dir derjenige das Auf den Anrufbeantworter sprechen. Wenn jemand einfach auflegt, dann ist es nicht dringend und er wird schon selbst irgendwann nochmals anrufen.