1

Anrufe ohne Einwilligung, auch bei Firma zu Firma anwendbar?

Frage von FunThomas FunThomas

Ungebetene Anrufe von Firmen ist ja neuerdings nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG untersagt. Gilt diese Regelung auch im Bereich B2B, also wenn eine Firma die andere anruft, also keine Privatperson? Wie ist dort die Rechtslage dort? Danke für eure Hilfe.

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (3)

  • 1
    Antwort von gargamel111 gargamel111

    Du kanst anrufen, wenn die Firma offensichtlich an den angebotenten Produkten oder Leistungen Interesse hat. Also einen Friseur kannst Du anrufen, wenn Du Haargel verkaufst, nicht aber, wenn Du eine Versicherung loswerden willst.

    Kommentar von FunThomas FunThomasFunThomas

    Danke, Du klingst sehr sicher bei dieser Antwort... vielen Dank für Deine Mühe!

  • 0
    Antwort von monja1995 monja1995

    Das gilt im B2B-Bereich nur eingeschränkt, da hilft nur abwimmeln

  • 0
    Antwort von Husband Husband

    Ich glaube das gilt dort nicht (leider)

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.