Ungebetene Anrufe von Firmen ist ja neuerdings nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG untersagt. Gilt diese Regelung auch im Bereich B2B, also wenn eine Firma die andere anruft, also keine Privatperson? Wie ist dort die Rechtslage dort? Danke für eure Hilfe.
Antworten (3)
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1Antwort von
gargamel111gargamel111
Du kanst anrufen, wenn die Firma offensichtlich an den angebotenten Produkten oder Leistungen Interesse hat. Also einen Friseur kannst Du anrufen, wenn Du Haargel verkaufst, nicht aber, wenn Du eine Versicherung loswerden willst.
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Danke, Du klingst sehr sicher bei dieser Antwort... vielen Dank für Deine Mühe!