recht55 am 24.09.2009 um 15:58 Uhr
Was ist wenn jemand beim Amtsgericht anruft und sagt das der / die Angeklagte sich vor der Verhandlung ins Ausland begeben will?
Die Polizei muss abklären, ob der Angeklagte flüchten würde, wenn er frei wäre. Gibt es triftige Gründe, muss er in U-Haft warten.
Oftmals muss man auch eine Kaution bezahlen. Hinweise müssen aber an die Polizei und nicht an das Gericht ;D

Dann wird ihn die Polente abholen und in sicherungsgewahrsam nehmen

Du wirst dann nach dem Namen und der Adresse des Angeklagten befragt, dann geht alles seinen rechtsstaatlichen Weg!
recht55 am 24. September 2009 16:02 und er were
Wenn das einigermaßen glaubhaft ist (irgendwelche larifari-Anrufe, am besten noch anonym, wird man eher nicht ernstnehmen), wird das Gericht sich mit der Staatsanwaltschaft in Verbindung setzen. Die wird dann schleunigst einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr beantragen. Wenn das Gericht ihn nach sorgfältiger Prüfung erlässt, kommt der Angeklagte bis zur Hauptverhandlung in U-Haft.