Nach Kündigung zum 1.7.09 war noch für 10 Tage Urlaubsabgeltung zu zahlen um den nichtgenommen Urlaub zu entlohnen. Erst durch ein Gerichtsurteil konnte der Arbeitgeber zur Zahlung incl. Zinsen gezwungen werden. Leider ist die Auszahlung nun in den Zeitraum von Bezug der SGB-2-Leistung (Hartz-IV) gefallen, den wir ab 01.11.09 beantragt haben. Meiner Meinung nach stünde uns das Geld aber ab 01.07.09 zu und wäre somit nicht in den Berechnungszeitraum anzupassen. Gibt es hier ein Urteil auf das ich mich beziehen kann? Sonst müsste ich trotz aller Bemühungen zahlen, obwohl die Leistung außerhalb der Bewilligung zugestanden hat und mich somit benachteiligt. Bitte helfen Sie mir möglichst zeitnah weiter. Vielen Dank. Marcel Kempe
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Anrechung von Urlaubsabgeltung bei SGB 2
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Marcel1974
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VirtualSelfVirtualSelf
Es gilt das Zuflussprinzip. Auszahlung von Urlaubsabgeltung während des Leistungsbezuges ist einmaliges Einkommen im Zufluss-Monat.
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