Ein Azubi bekommt 315 Euro Azubigehalt. Der Vater müsste nach Düsseldorfer Tabelle 537 Euro Unterhalt zahlen. Wie wird das Einkommen des Azubis mit dem Unterhalt verrechnet?
Antworten (2)
-
2Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom FragestellerAntwort von
lilli2007lilli2007
das kommt darauf an ob du volljährig bist. Wenn ja wird das volle Kindergeld und deine Ausbildungsvergütung auf deinen Unterhalttsbedarf angerechnet. Also 537 minus 184 sind 222 Euro. Also bleibt da nichts mehr für Unterhalt. Beide Eltern sind barunterhaltspflichtig auch wenn du bei deiner Mutter wohnst. Hast du eine eigene Wohnung ist dein Bedarf 670 Euro. das volle Kindergeld und deine Ausbildungsvergütung wird bis auf 90 euro je nach OLG voll angerechnet. Beide Eltern müssen sich den Unterhalt je nach Leistungsfähigkeit teilen. Hat dein vater noch jüngere Kinder oder eine neue Ehefrau mit wenig oder keinem Einkommen gehn die dir unterhaltsrechtlich vor
-
1
Da hier der Betrag von 537,-€ genannt wird, gehe ich davon aus, dass der Azubi volljährig ist und noch bei einem oder beiden Eltern lebt.
Auf die 537,-€ wird das Kindergeld, welches an den Azubi auszukehren ist, voll angerechnet.
Bleibt ein Restbedarf von 353,-€
Der Azubi deckt seinen Bedarf zum Teil selbst. Hierbei wird die Ausbildungsvergütung um 90,- für berufsbedingte Aufwendungen bereiningt (außer im Kammergerichtsbezirk Berlin).
353 - (315 - 90) = 128
Es bleibt also ein Restbedarf von 128,-€, der von beiden Eltern im Verhältnis der jeweiligen unterhaltsrelevanten Einkommen aufgequotelt wird. Hierbei muss man auf die Berücksichtigung vorrangig Unterhaltsberechtigter und die jeweiligen Selbstbehalte achten. .
Kommentar von
RheinflipRheinflip Danke erstmal. Offensichtlich ist es sehr komplex und bedarf weitere klaerung..
Danke erstmal. Wie oben schon geschreieben: Offensichtlich ist es sehr komplex und bedarf weitere klaerung..