Hallo, bin beziehe seit März 2011 Krankengeld, habe ich Anrecht auf Weihnachts-und Urlaubsgeld von meiner Firma? bin seit 6 Jahren dort beschäftigt.
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Anrecht auf Weihnachts-und Urlaubdgeld bei Krankengeldbezug ?
Frage von
montpellier
Antworten (3)
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0Antwort von
ralosavivralosaviv
Der Anspruch muss Einzel- oder Tarifvertraglich vereinbart oder durch betriebliche Übung sein. Bei vertraglicher Vereinbarung muss der Vertrag ausdrücklich vorsehen, dass der Anspruch bei einem ruhenden Arbeitsverhältnis anteilig gekürzt werden darf. Andernfalls besteht auch während des Krankengeldbezuges der Anspruch in voller Höhe.
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0Antwort von
TerezzaTerezza
nur, wenn es vertraglich vereinbart ist, weihnachts und urlaubsgeld ist sonst kulanzsache. gedacht als belohnung für gute arbeit.
Kommentar von
montpellier ja, dieses ist vertraglich vereinbart
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Diese Frage
vielen Dank für die schnelle Antwort, in meinem Vertrag wurde keine Vereinbarung bezüglich beim " ruhendem Vertrag das Weihnachts-und Urlaubesgeld anteilig gekürzt wied " getroffen. Wie soll ich mich jetzt verhalten??? und ist dieses irgenwo mit § festgehalten??
Keine §§, aber Urteile. Es wird beim vertraglich vereinbarten Weihnachtsgeld unterschieden, ob die Sonderzahlung z. B. als Präme für Arbeitsleistung oder als Prämie für Betriebstreue ausgewiesen wird. Ersteres wäre eine Formulierung, die der Vereinbarung über eine Kürzung bei Krankheit gleich käme. Präme für Betriebstreue hingegen erlaubt die Kürzung oder Verweigerung der Zahlung nicht.
Bei einer sog. "Mischklausel", z. B.: Für seine Betriebstreue und als Anerkennung für die geleistete Arbeit erhält der Arbeitnehmer eine Weihnachtsgratifikation in Höhe eines halben Monatsgehaltes, welches zusammen mit dem Novembergehalt ausbezahlt wird ist eine Kürzung ebenfalls nicht zulässig.
Eine schriftliche Aufforderung zur Zahlung kann mit Hinweis auf BAG-Urteil v. 25.4.1991 - 6 AZR 183/90 erfolgen.