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Anrecht auf Pendlerpauschale?

Frage von Majanka Majanka

Hallo Leute :)

Meine Arbeitskollegin hat mir heute erzählt, dass ihr Steuerberater sie angerufen hätte und ihr gesagt hätte sie würde ca. 1000 € zurück bekommen, aufgrund dass sie zwischen Löhne und Gütersloh pendeln muss um zum Arbeitsplatz zu gelangen. Da ich auch pendeln muss, von Bielefeld nach Gütersloh, wollte ich fragen, ob die Pendlerpauschale für mich auch gilt? 20 Kilometer sind es ungefähr und da ich eine Teilzeitbeschäftigung habe, hab ich einfach mal pauschal 200 Arbeitstage im Pendlerpauschalerechner im Internet eingegeben. Dieser zeigt mir dann eine Entfernungspauschale von 1.140 € an. Lohnt es sich dann wegen einer Steuererklärung an einen Steuerberater zu wenden? Tut mir wirklich leid, aber ich kenne mich in diesem Bereich so garnicht aus... -.- Vielen Dank schonmal für die Antworten

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Antworten (4)

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    Antwort von Knarff Knarff

    Ob man als normaler Arbeitnehmer unbedingt einen Steuerberater braucht, das sollte jeder mit sich selber ausmachen. Man kann durchaus auch alleine eine Einkommenssteuererklärung anfertigen, aber es gibt noch eine weitere Möglichkeit in Form der Lohnsteuerhilfevereine.

    Zur Pendlerpauschale selber: sicher, wer pendelt, der kann diese geltend machen. Dementsprechend wird die Einkommenssteuer gemindert... ausgezahlt bekommt man diesen Betrag nicht.

    Bei der Kollegin klingt das mehr nach einer Einkommenssteuerrückerstattung.

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    Antwort von Wago1956 Wago1956

    ...noch eine Ergänzung.

    Du darfst das nicht seperat betrachten.

    Die Rechnung ist grundsätzlich folgende: Pendlerpauschale 1140 + z.B. Gewerkschaft 244 + 100 Euro pauschale Arbeitsmittel + Kontoführungsgebühr 16 Euro, macht zusammen 1300 Werbungskosten.

    Das trägt Du ein !

    Das Finanzamt schreibt das dann auch genau so in den Steuerbescheid.

    Die ...geistige... Rechnung lautet aber:

    1300 Werbungskosten minus 1000 Arbeitnehmerfreibetrag (ist schon beim Lohnsteuerabzug monatlich steuermindernd berücksichtigt) = 300 Euro über den bereits berücksichtigten Werten.

    Von 300 Euro Dein persönlicher Steuersatz, z.B. 25 %, dann wäre das eine ca. Erstattung von 75,- Euro.

    Das nur, wenn der Lohnsteuerabzug wirklich übers Jahr korrekt war. Es gibt immer Problem, oder Vorteile, wenn man nur einen Teil des Jahres gearbeitet hat, oder der Verdienst wechselt.

    Das hier darzulegen, führt zu weit.

    Der Steuerberater, oder LST Hilfeverein wird ja für seine Arbeit bezahlt, oder verbeitragt, nicht etwa für das, was Du herausbekommst. Es gibt Einkommensteuerfälle mit hohen Nachzahlungen.

    Daher würde die Erstattung von 75 Euro garantiert durchs Honorar aufgezehrt.

    Ist so in Deutschland, trotz kompliziertester Steuergesetzgebung gibt es keinen öffentlichen Beistand für die Erstellung von Steuererklärungen !

    Aber vielleicht hast Du ja noch mehr abzusetzen.

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    Antwort von merci27 merci27

    ein versuch ist es immer wert, du solltest jedes Jahr eine Lohnsteuererklärung abgeben, natürlich nur wenn du auch Lohnsteuer zahlst.

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    Antwort von Hermy58 Hermy58

    Es lohnt sich und eine einfache Steuererklärung kann du auch selber ausfüllen. Wenn du etwas falsch einträgst muss sich das Finanzamt Mühe geben und die Eintragungen in deinem Sinne verbessern.

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