Ich habe im Sep dieses Jahr also noch ganz frisch die ich aber leider aus Gesundheitlichen gründen heute abbrechen musste =(. Ich wohne noch zuhause bei meinen eltern.. mein vater war montageleiter und ist jetzt krankheitsbedingt frührenter meine mutter arbeitet nur 60% und dem entsprechen ist ihr gehalt nicht sonderlich groß ! Meine frage ist jetzt an euch.habe ich anrecht auf hartz 4 ..solange ich auf der suche nach einer tätigkeit bin damit ich wenigstens etwas meinen lebensunterhalt finanzieren kann????
Antworten (5)
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ivonne82ivonne82
du bildest mit deinen eltern eine bg und da bekommen entweder alle hartz4 oder keiner. einen antrag kannst du natürlich stellen aber deine eltern müssen ihr gesammtes einkommen angeben. reicht das anrechenbare einkommen nicht um euren gesammtbedarf zu decken bekommt ihr hartz4. sollte das anrechenbare einkommen deiner eltern ausreichend sein bekommt ihr nichts.
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Anspruch auf AlG 2 hat jeder der bedürftig ist. Deine Eltern werden sicher nicht in der Lage sein, dir die Grundsicherung von 359,00 zu gewähren. Sie leisten dir Unterhalt in Form der Unterbringungskosten
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lulumizalulumiza also ist es möglich ? denn unten wird wiederrum geschrieben das dies nicht möglich sei!...total verwirrend :S
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VirtualSelfVirtualSelf Die "unten" haben keine Ahnung.
Da du 19 bist, kannst du natürlich einen Antrag stellen. Die ARGE muss den Antrag annehmen und bescheiden. Deine Eltern werden allerdings ihr Einkommen offen legen müssen. -
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Sweety612Sweety612
An 25 Jahren kannst du selber Hartz 4 beantragen. Ansonsten müssen die Eltern Harzt 4 für ihr Kind beantragen.
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DerHansDerHans Wer volljährig ist, stellt seinen Antrag selbst.
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wim50wim50 Nein, der Vorstand der Bedarfsgemeinschaft. Und das sind Vater oder Mutter.
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VirtualSelfVirtualSelf @wim50
Falsch.
Im Sozialrecht ist man grundsätzlich ab 15 Jahren antragsberechtig; ab 18 dürfen die Eltern einem Antrag nicht einaml mehr widersprechen; vorher geht das noch.
Das heißt: jeder ab 15 darf einen Alg2-Antrag stellen. Die ARGE muss den Antrag annehmen und bescheiden.Kommentar von
casileincasilein Und als Vorstand der Bedarfsgemeinschaft wird derjenige angenommen, der den Antrag stellt, solange die anderen nicht widersprechen.
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Sweety612Sweety612 Das mit der Volljährigkeit war einmal. Jetzt ist es ab 25 Jahre.
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ivonne82ivonne82 bis 25 bildet man eine bg mit den eltern. antragsberechtigt ist man aber schon vorher.
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LillalineLillaline
wie alt bist du?
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lulumizalulumiza 19 bald 20
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Orchidee1Orchidee1 Nein, in Deinem Alter sind noch die Eltern zuständig.
Melde Dich ausbildungssuchend, sonst fällt auch noch das Kindergeld weg.
Genau so.