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Anrecht auf Hartz 4??

Frage von lulumiza lulumiza

Ich habe im Sep dieses Jahr also noch ganz frisch die ich aber leider aus Gesundheitlichen gründen heute abbrechen musste =(. Ich wohne noch zuhause bei meinen eltern.. mein vater war montageleiter und ist jetzt krankheitsbedingt frührenter meine mutter arbeitet nur 60% und dem entsprechen ist ihr gehalt nicht sonderlich groß ! Meine frage ist jetzt an euch.habe ich anrecht auf hartz 4 ..solange ich auf der suche nach einer tätigkeit bin damit ich wenigstens etwas meinen lebensunterhalt finanzieren kann????

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Antworten (5)

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    Antwort von ivonne82 ivonne82

    du bildest mit deinen eltern eine bg und da bekommen entweder alle hartz4 oder keiner. einen antrag kannst du natürlich stellen aber deine eltern müssen ihr gesammtes einkommen angeben. reicht das anrechenbare einkommen nicht um euren gesammtbedarf zu decken bekommt ihr hartz4. sollte das anrechenbare einkommen deiner eltern ausreichend sein bekommt ihr nichts.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Genau so.

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    RatgeberHelden Antwort von DerHans DerHans

    Anspruch auf AlG 2 hat jeder der bedürftig ist. Deine Eltern werden sicher nicht in der Lage sein, dir die Grundsicherung von 359,00 zu gewähren. Sie leisten dir Unterhalt in Form der Unterbringungskosten

    Kommentar von lulumiza lulumizalulumiza

    also ist es möglich ? denn unten wird wiederrum geschrieben das dies nicht möglich sei!...total verwirrend :S

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    Die "unten" haben keine Ahnung.
    Da du 19 bist, kannst du natürlich einen Antrag stellen. Die ARGE muss den Antrag annehmen und bescheiden. Deine Eltern werden allerdings ihr Einkommen offen legen müssen.

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    Antwort von Sissi2009 Sissi2009

    Zum Amt gehen und nachfragen.

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    Antwort von Sweety612 Sweety612

    An 25 Jahren kannst du selber Hartz 4 beantragen. Ansonsten müssen die Eltern Harzt 4 für ihr Kind beantragen.

    Kommentar von DerHans DerHansDerHans

    Wer volljährig ist, stellt seinen Antrag selbst.

    Kommentar von wim50 wim50wim50

    Nein, der Vorstand der Bedarfsgemeinschaft. Und das sind Vater oder Mutter.

    Kommentar von VirtualSelf VirtualSelfVirtualSelf

    @wim50
    Falsch.
    Im Sozialrecht ist man grundsätzlich ab 15 Jahren antragsberechtig; ab 18 dürfen die Eltern einem Antrag nicht einaml mehr widersprechen; vorher geht das noch.
    Das heißt: jeder ab 15 darf einen Alg2-Antrag stellen. Die ARGE muss den Antrag annehmen und bescheiden.

    Kommentar von casilein casileincasilein

    Und als Vorstand der Bedarfsgemeinschaft wird derjenige angenommen, der den Antrag stellt, solange die anderen nicht widersprechen.

    Kommentar von Sweety612 Sweety612Sweety612

    Das mit der Volljährigkeit war einmal. Jetzt ist es ab 25 Jahre.

    Kommentar von ivonne82 ivonne82ivonne82

    bis 25 bildet man eine bg mit den eltern. antragsberechtigt ist man aber schon vorher.

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    Antwort von Lillaline Lillaline

    wie alt bist du?

    Kommentar von lulumiza lulumizalulumiza

    19 bald 20

    Kommentar von Orchidee1 Orchidee1Orchidee1

    Nein, in Deinem Alter sind noch die Eltern zuständig.

    Melde Dich ausbildungssuchend, sonst fällt auch noch das Kindergeld weg.

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