Im Juni verlor ich meinen Job. Darauf hin meldete ich mich fristgerecht arbeitsuchend. Den Termin beim Arbeitsvermittler habe ich wahrgenommen. Da aber mein Ex-Arbeitgeber mir noch Überstunden ausbezahlen musste bekam ich meine Lohnsteuerkarte nicht. Also habe ich beim Arbeitsamt bescheid gesagt, das ich den Antrag auf ALG1 noch nicht abgeben kann zwecks Überstundenauszahlung. Die Auzahlung wurde Ende Juli gemacht. Am Samstag habe ich nun endlich meine Lohnsteuerkarte erhalten. Und heute habe ich den Antrag abgeschickt. Nun wurde mir ein Job angeboten den ich ab 1.9 antreten soll. Diese Woche habe ich den Termin zum Vertragunterschreibern. Die Frage ist jetzt bekomme ich das ALG1 für Juli und August jetzt nachträglich ausbezahlt. Habe ich darauf anrecht?? Immerhin habe ich meine Fristen eingehalten und konnte den Antrag nicht früher abgegen da der Arbeitgeber so lange gebrauchtn hat um mir die unterlagen zu schicken.
Antworten (3)
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Gulli1969Gulli1969
Du hättest den Antrag auch ohne die Lohnsteuerkarte rechtzeitig abgeben können. Der Tag des eingangs zählt halt so ist das eben. Zwar hätte dich die Arbeitsagentur darauf aufmerksam gemacht. Dies währe aber kein Beinbruch gewesen. Die fehlenden Unterlagen werden halt dementsprechend nachgereicht.
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IgelnasenIgelnasen
Leider nein, das einzige das du daraus Lernen kannst ist schlicht, einen Antrag immer so schnell wie Möglich abgeben damit ein Stempel drauf ist, ab da steht dir dann alles zu, alles was Fehlt kannst du immer noch Nachreichen, egal wie spät, Stichtag ist dann immer der Tag an dem dein Antrag eingegangen ist, er wird dann nur noch nicht Bearbeitet. Aber du hast dann Anspruch. Viel Glück bei deiner neuen Arbeit.
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Danke für Eure Antworten. Und juhu das geld is endlich da! Leider muss ich euch korrigieren, denn nicht der Tag der Abgabe zählt, sondern ob man sich pükltich und fristgerecht Abreitslos gemeldet hat. Daher war es zwar für mich schlecht, dass es so lange gedauert hat, aber mein Geld habe ich trotzdem bekommen.
Dann ist ja alles gut gegangen! Hatte dich leider etwas falsch verstanden! Natürlich gilt es ab dem Tag der Arbeitslosmeldung. Hatte es jedoch so verstanden das die dich deshalb wieder nach hause geschikct haben. Auf jeden fall freut es mich für dich! Was ist den aus dem neuen Job geworden hat es geklapt???